Im Sinne einer leistungsfähigen Infrastruktur für Bürger, Unternehmen, Bildungseinrichtungen erwarten die IfKom von den Abgeordneten im Zuge der Ausschussberatungen zum TKG erhebliche Nachbesserungen.
Die aktuelle Veröffentlichung des ausführlichen Berichts zum Breitbandatlas zeigt deutliche Fortschritte. Dennoch zögert die Bundesregierung offensichtlich bei der Umsetzung des Gigabitausbaus und beim Recht auf schnelles Internet.
Nach dem Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Breitbandausbau Stand Mitte 2020 stehen über 55 Prozent der Haushalte Gigabitanschlüsse mit 1.000 Megabit pro Sekunde über leitungsgebundene Technologien zur Verfügung. In dieser Bandbreitenklasse gab es im vergangenen Jahr sogar die höchsten Zuwächse. Bandbreiten von mindestens 200 Megabit pro Sekunde stehen für ca. 77 Prozent der Haushalte zur Verfügung.
Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) fordert die Politik auf, in ihrem Bemühen nicht nachzulassen, Gigabitanschlüsse bis zum Jahr 2025 flächendeckend in Deutschland verfügbar zu machen. Die wahlkampfmotivierten Äußerungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, er werde bis zum Jahr 2030 alle Haushalte in Deutschland an das Gigabit-Internet anschließen lassen und dafür klare Bedingungen mit den Telekommunikationsunternehmen aufstellen, sind zwar verständlich, wenn man bei Versprechen auf der sicheren Seite sein will. Die aktuelle Regierungspolitik sollte sich jedoch aus Sicht der IfKom am Koalitionsvertrag orientieren. Danach möchten die Koalitionspartner “an die Weltspitze” im Bereich der digitalen Infrastruktur. CDU, CSU und SPD haben vereinbart: “Wir gestalten den Weg in die Gigabit-Gesellschaft mit höchster Priorität. Deshalb wollen wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen.” Die IfKom fordern die verantwortlichen Politiker auf, weiterhin mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Vereinbarung zu arbeiten. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Infrastruktur ist, um unser Alltags- und Wirtschaftsleben sowie die Bildung aufrecht zu erhalten.
Es ist für den Berufsverband der Kommunikations-Ingenieure zudem unverständlich, warum im Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG), das kürzlich in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, das Recht auf schnellen Internetzugang bisher nicht umgesetzt wurde. Bei der Festlegung der Anforderungen an den Internetzugangsdienst soll nach dem Gesetzentwurf als Untergrenze lediglich die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte – also vermarktete und gelieferte – Mindestbandbreite berücksichtigt werden. Damit bleibt der gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegte Gesetzentwurf weit unter dem derzeitigen möglichen technischen Stand. Die IfKom fordern, entweder einen festen Wert zwischen 50 und 200 Megabit pro Sekunde festzuschreiben oder zumindest auf die von 80 Prozent der Haushalte “nutzbare” Bandbreite abzustellen. Das wären nach den Angaben im aktuellen Breitbandatlas im Bundesdurchschnitt ca. 200 Megabit pro Sekunde. Je nach Berechnung läge die Mindestbandbreite nach der derzeitigen Definition im Gesetzentwurf dagegen bei 10 bis maximal 20 Megabit pro Sekunde. Solche Definitionen eines schnellen Internetzugangs scheinen aus der Zeit gefallen zu sein.
Die IfKom fordern die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, sich den Koalitionsvertrag wieder in Erinnerung zu rufen und sich nicht Stück für Stück von den Zielen zu verabschieden. Die IfKom erwarten nunmehr von den Abgeordneten im Zuge der Ausschussberatungen zum TKG erhebliche Nachbesserungen im Sinne einer leistungsfähigen Infrastruktur für alle Bürger, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.
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IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
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