Brunzel Bau GmbH: Änderungen durch Novellierung der Bauordnung

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Smartbroker

Verbraucherschutz stärken und Interessensausgleich der Bauindustrie wahren. Diskussionsbeitrag von Heiko Brunzel, Bauunternehmer, Velten/Brandenburg

Brunzel Bau GmbH: Änderungen durch Novellierung der Bauordnung
Diskussionsbeitrag der Brunzel Bau GmbH: Änderungen durch Novellierung der Bauordnung

Neue Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) ist in Kraft – Die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung trat zum 01.07.2016 in Kraft. Was sind die Ziele der neuen Brandenburgischen Bauordnung? Ist eine Angleichung an die Bauordnung für Berlin und damit zugleich an die Musterbauordnung gelungen? Seminarbeitrag von Heiko Brunzel, Bauunternehmer aus Velten in Brandenburg und seit über zwanzig Jahren im Bereich Neubauten, Sanierung und Bestandimmobilien tätig. Maßgeschneiderte Lösungen für die Bauherren, Sanierungen, Umbauten zählen zum Erfahrungsschatz des Unternehmens Brunzel Bau GmbH. Die Stärkung des Verbraucherschutzes unter Berücksichtigung des Interessenausgleiches in der Bauindustrie war der Ausgangpunkt für die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. In regelmäßigen Seminarreihen und Veröffentlichungen möchte Bauunternehmer Heiko Brunzel zum Verständnis und Transparenz des Bauhandwerks beitragen.

Warum das System der Qualitätssicherung erhalten?

-Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit – Bundesländer, Deutschland Europa?
-Als Folgewirkung der aktuellen BbgBO hat Brandenburg den besten Verbraucherschutz im Bauprozess.
-Risiken für Bauherren beim Wegfall der verankerten Qualitätssicherungssysteme
-Rund 75 Prozent aller Wohnbauten werden heute schlüsselfertig angeboten
-Viele Kommunen bieten privaten Bauherren kein Bauland mehr an, sondern veräußern Neubaugelände direkt an Investoren – Trendentwicklung?
-Risiken für Bauherren beim Wegfall der verankerten Qualitätssicherungssysteme?

Zur Diskussion der Veranstaltung in den Brunzel Bau Räumlichkeiten in Velten stehen diese Fragen. Zusammenfassend erläutert Heiko Brunzel dazu die Änderungen der Bauordnung: „Wesentliche Unterschiede zwischen der bisherigen und neuen Bauordnung bestand in der Systematik der Gebäudeklassen, den Brandschutzanforderungen sowie der Trennung zwischen Regelbau und Sonderbau. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt auf dem materiellen Recht. Bewährte verfahrensrechtliche Regelungen wurden beibehalten. Modifizierungen gab es bei der Bauvorlageberechtigung sowie der erneuten Einführung von Baulasten.“
Durch die länderübergreifende Harmonisierung des Bauordnungsrechts zwischen Brandenburg und Berlin wird den bauvorlageberechtigten Architekten und Bauingenieuren in beiden Ländern künftig die Arbeit erleichtert. Damit sollen Verfahrensbeschleunigungen und Entlastungen der Bauaufsichtsbehörden erreicht werden.

Die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung betreffen im Wesentlichen:

-die Gebäudeklassen
-die Abstandsflächen
-den Brandschutz
-Sonderbauten
-die Bauvorlageberechtigung
-bautechnische Nachweise
-Dienstbarkeiten/Baulasten

Bei den Gebäudeklassen galt das dreistufige System: Gebäude geringer Höhe, Gebäude mittlerer Höhe, Hochhäuser. Das Gebäudeklassensystem der Musterbauordnung ersetzt das bisherige Abstufungssystem. Eine Übernahme des Brandschutzkonzepts der Musterbauordnung resultiert daraus. Die Brandschutzanforderungen richten sich nach einer Kombination mit der Zahl und Größe von Nutzungseinheiten. Bauunternehmer Heiko Brunzel führt zum Brandschutz aus, dass eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen verankert wurde. Bislang konnte die Bauaufsichtsbehörden den Bauherren in Brandenburg eine Empfehlung aussprechen. Zudem sind bis zum 31.12.2020 bestehende Wohnungen entsprechend auszustatten.

Heiko Brunzel erläutert, dass die bislang komplexe Berechnungsweise von Abstandsflächen durch die schematische Berechnung der Musterbauordnung angeglichen wurde. Mehr Rechtssicherheit soll durch die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung in Bezug auf die Sonderbauten gewährt werden. Einführung eines besonderen Wohnformen Schwellenwertes, bezieht sich auf die Personenzahl. Verfolgtes Ziel ist einheitliches Handeln der Bauaufsichtsbehörden. Bauaufsichtliche Praxiserfahrungen sowie die technische Leistungsfähigkeit (Rettungskapazitäten) der örtlichen Feuerwehren in Brandenburg wurden als Wertberechnung herangezogen.

Erneuerungen im Bereich der Bauvorlageberechtigung – Kernstück der Modifizierungen: bautechnische Nachweise

„Der Entwurfsverfasser tritt an die Stelle des bisherigen Objektplaners. Bislang war der Objektplaner sowohl für die Entwurfsverfassung als auch für die Bauüberwachung zuständig, das übernimmt der Entwurfsverfasser. Wiedereingeführt wurde eine Regelung zum Bauleiter. Das Kernstück der Überarbeitung finden sich in den Modifizierungen bei bautechnischen Nachweisen wieder“, erläutert Bauunternehmer Heiko Brunzel.

Nach einem dreistufigen Modell erfolgt die Kompensation. Die Brandenburgische Bauordnung sieht vor, dass grundsätzlich die allgemeine Bauvorlageberechtigung auch für die Erstellung der bautechnischen Nachweise genügt. Eine zusätzliche oder besondere Qualifikation ist beispielweise für Teilbereiche erforderlich, in Form eines qualifizierten Tragwerks- bzw. Brandschutzplaner.

Verfahrenserleichternd und -beschleunigend soll die Regelung, dass es keiner Zulassung einer Abweichung mehr durch die Bauaufsichtsbehörden bedarf, wirken. Voraussetzungen dafür sind bautechnische Nachweise, die von einem Prüfingenieur geprüft worden sind, außer es werden nachbarrechtlich geschützte Belange berührt. Als Beispiel zum Verständnis erläutert Heiko Brunzel das Beispiel Fenster und einer Brandwand. Dies unterstreicht „Die Eigenständigkeit und inhaltliche Abgeschlossenheit des Prüfberichts sowie die Eigenverantwortung des Bauherrn und des von ihm zu beauftragenden Prüfingenieurs soll damit unterstrichen werden“, meint Bauunternehmer Heiko Brunzel.

Fazit: Neue Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) ist in Kraft – Erleichterung und Klarheit?

Bauunternehmer Heiko Brunzel fügt an, dass nach fast einem halben Jahr die Umsetzungsphase noch nicht abgeschlossen ist. Das Ziel den Verbraucherschutz zu stärken und gleichzeitig den Interessensausgleich mit der Bauindustrie zu wahren, darf nicht aus den Augen verloren gehen. Die Initiative Bauen in Brandenburg kommt in einer Studie zu der Bewertung der Ergebnisse zur Erkenntnis, dass mit der geplanten Novellierung der BbgBO die Ursachen nicht beseitigt, sondern eher verstärkt und die Folgen wissentlich in Kauf genommen werden.

Weitere Veranstaltungen mit anschließender Diskussionsrunde sind im Haus Brunzel Bau GmbH in Velten geplant.

Der Bauunternehmer Heiko Brunzel ist seit 20 Jahren erfolgreich in der Branche tätig. Heiko Brunzel hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Heiko Brunzel mit seiner Tätigkeit und Erfahrung höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand.

Kontakt
Brunzel Bau GmbH
Heiko Brunzel
Germendorfer Straße 1
16727 Velten
03304-253163
info@brunzel-bau.de
http://www.bauen-solide.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: