Bundeskartellamt ermittelt wegen Ticketvergabe für die Fußball-EM
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Die Ticketvergabe für die Fußball-EM in Frankreich ruft das Bundeskartellamt auf den Plan. Es hat ein Verfahren wegen Ausbeutungsmissbrauchs eingeleitet, bestätigt das Kartellamt am 22. März 2016.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Sommer findet die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich statt. Natürlich möchten auch viele deutsche Fans live dabei sein, wenn die Nationalmannschaft ihre Spiele bestreitet. Eintrittskarten für die Spiele der DFB-Elf sind naturgemäß nur schwierig zu bekommen.
Für deutsche Fans ist es sogar noch schwerer. Sie können Tickets nur erwerben, wenn sie auch Mitglied im Fanclub der deutschen Nationalmannschaft sind. Die Mitgliedschaft im Fanclub ist kostenpflichtig. Diese Praxis der Ticketvergabe, bei der Fans praktisch zwei Mal zur Kasse gebeten werden, könnte gegen das Kartellrecht verstoßen. Daher hat das Bundeskartellamt nun ein Verfahren bezüglich der Ticketvergabe eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass die Kopplung der Ticketvergabe an eine Mitgliedschaft im Fanclub einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen könnte, so das Kartellamt. Daher werde diese Praxis der Ticketvergabe nun überprüft.
In den meisten anderen Staaten, die an den EM teilnehmen, gibt es eine derartige Kopplung nicht. Hier ist der Erwerb der Tickets in der Regel nur an die Staatsbürgerschaft bzw. den Wohnsitz gekoppelt.
Das Kartellrecht soll auch im Sinne des Verbraucherschutzes einen funktionierenden und vielgestaltigen Wettbewerb gewährleisten. Daher können Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung streng geahndet werden und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen.
Das kann wiederum zu zeitaufwendigen und ebenso kostenintensiven rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Um dies zu vermeiden, sollten im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte frühzeitig hinzugezogen werden. Sie können prüfen, ob kartellrechtliche Bedenken bestehen können und überwinden möglicherweise bestehende Schwierigkeiten. Sollten bereits Forderungen gegen das Unternehmen wegen vermeintlicher Kartellrechtsverstöße bestehen, übernehmen kompetente Rechtsanwälte auch die Abwehr der Ansprüche. Im umgekehrten Fall können auch Forderungen gegen Unternehmen geltend gemacht werden, die gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen.
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