Bundesrat: Mammutprogramm vor Sommerpause und Bundestagswahl

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ARAG Experten nennen wichtige Entscheidungen

Bundesrat: Mammutprogramm vor Sommerpause und Bundestagswahl

Kurz vor der Sommerpause hatten die Mitglieder des Bundesrates vergangene Woche noch einmal richtig viel zu tun. Sie haben 115 Tagesordnungspunkte – der letzte Rest der Gesetzgebung der großen Koalition vor der Bundestagswahl im September -abgearbeitet. Zahlreichen neuen Gesetzen und Regierungsvorhaben wurde zugestimmt. Die für Bürger und Verbraucher relevanten Entscheidungen nennen ARAG Experten.

Ehe für alle
Mit der fast einstimmigen Zustimmung im Bundesrat kommt die Ehe für alle! Trotzdem werden die ersten heiratswilligen Schwulen und Lesben noch etwas warten müssen. Erst muss der Bundespräsident das neue Gesetz unterzeichnen und es muss im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das dauert in der Regel ein paar Wochen. Ab dem darauffolgenden Monatsersten dauert es dann noch drei Monate, bis das Gesetz in Kraft tritt. Damit haben die Standesämter noch ausreichend Zeit, sich vorzubereiten. Der frühestmögliche Hochzeitstermin ist somit der 1. November.

Rentenangleichung
Der Bundesrat hat außerdem den Weg frei gemacht für gleiche Renten in Ost und West. Die Länderkammer billigte das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Angleichung der Altersbezüge in den neuen und den alten Ländern. Rentner sollen bis 2025 in Deutschland schrittweise komplett gleichgestellt werden.

Staatstrojaner
Die Sicherheitsbehörden können zur Verbrechensbekämpfung künftig sogenannte Staatstrojaner einsetzen und damit unter anderem Messenger-Dienste wie WhatsApp überwachen. Diese Änderung der Strafprozessordnung billigte der Bundesrat ebenfalls. Bei besonders schweren Straftaten können die Behörden künftig eine Schadsoftware auf Handys, Computern, Laptops und Tablets installieren und so auf die Daten von mutmaßlichen Kriminellen zugreifen.

Rettungsgassen
Der Bundesrat verwies außerdem darauf, dass Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch tödlichen Folgen gerade in jüngster Vergangenheit gezeigt haben, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist. Die Bußgelder für blockierte Rettungsgassen sollen nach dem schweren Busunglück auf der A9 in Bayern so schnell wie möglich angehoben werden. Der Bundesrat verabschiedete deshalb einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller 16 Länder, in dem Geldbußen von mindestens 200 Euro sowie Fahrverbote gefordert werden. Damit bewegt sich die Strafe im selben Rahmen wie beim Rotlichtverstoß, so ARAG Experten.

Hass im Internet
Die Abgeordneten des Bundesrates unterstützten auch das Gesetz gegen Hass im Internet. Sie haben dem nicht unumstrittenen Gesetz somit den Weg geebnet. Netzwerke wie Facebook, YouTube oder Twitter sollen zukünftig gezwungen werden, stärker gegen Hasskommentare und Hetze vorzugehen.

Parteienfinanzierung
Die Länder stimmten auch einer Änderung des Grundgesetzes zum Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu. Durch die Änderung werden Parteien von staatlichen Zuwendungen ausgeschlossen, „die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.

Impfungen
Der Bundesrat stimmte darüber hinaus einem Gesetz zu, dass Kindertagesstätten verpflichtet, Eltern zu melden, die keine Impfberatung nachweisen können. Ziel ist die Bekämpfung von Infektionserkrankungen. Der Nachweis einer Impfberatung für die Kinder ist schon seit zwei Jahren Pflicht, doch bislang war es den Kitas freigestellt, ob sie säumige Eltern bei den Behörden melden, so ARAG Experten.

Fahrverbot
Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Bis dato war dies ausschließlich bei Verkehrsdelikten möglich – künftig ist ein Fahrverbot als Nebenstrafe künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte den Bundesrat. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird gleichzeitig von drei Monaten auf sechs Monate erhöht.

Download und weitere Urteile zum Thema unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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