Bußgeldnovelle: Ab November tut’s weh

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ARAG Experten informieren über die Bußgeldnovelle, die ab November in Kraft tritt

Eigentlich sollten sie schon lange gelten. Wegen eines Formfehlers waren die verschärften Bußgeldregeln für Verkehrsteilnehmer seit April 2020 allerdings außer Kraft gesetzt. Doch nun geht es Rasern, Falschparkern und Posern finanziell an den Kragen. Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle vergangenen Freitag zugestimmt und in drei Wochen soll sie in Kraft treten. Ziel des geänderten Bußgeldkataloges ist es vor allem, die Sicherheit für den Rad- und Fußgängerverkehr zu erhöhen. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Das ist neu
Ähnlich wie das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, das nun 55 statt 35 Euro kosten wird, müssen Autofahrer, die unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge parken, ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen.

Raser zahlen doppelt so viel
Wer zu schnell fährt, muss nach Auskunft der ARAG Experten bald sehr viel tiefer in die Tasche greifen. So kostet es ab November beispielsweise 70 statt 35 Euro, wenn man innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt; außerorts verdoppelt sich das Bußgeldgeld bei Geschwindigkeitsverstößen auf 60 Euro. Wer sogar mit bis zu 30 Kilometer pro Stunde schneller fährt, als erlaubt ist, zahlt in Ortschaften künftig 180 statt 100 Euro und außerorts 150 statt 80 Euro.

Falschparken – kein Kavaliersdelikt
Auch ignorante Falschparker müssen künftig mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen: Laut ARAG Experten werden z. B. für das Zuparken von Geh- und Radwegen bis zu 80 Euro und von amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten 100 statt 25 Euro fällig. Auch für das Parken in zweiter Reihe, um mal eben etwas zu erledigen, können bis zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Allgemeine Halt- und Parkverstöße schlagen bald mit 25 statt 15 Euro ins Kontor.

Sonstige Vergehen
Unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung sind tabu: Wer denkt, „es muss kesseln“, um es mit Werners Worten auszudrücken, darf künftig 100 statt 20 Euro für übertriebenes Sound-Tuning am Auspuff hinblättern. Autofahrer, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden oder sie gar selbst nutzen, müssen künftig mit bis zu 320 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bislang gab es nach Auskunft der ARAG Experten dafür „nur“ zwei Punkte in Flensburg. Um Radfahrer und Fußgänger nicht zu gefährden, dürfen Lkw beim Rechtsabbiegen grundsätzlich nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren und zahlen bei Verstößen 70 Euro.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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