Hauptangeklagter muss für sechs Jahre ins Gefängnis – Emissionsprospekte und Werbematerialien versprachen den Anlegern Renditen aus Zwischenhandelsgewinnen und nicht durch eine Goldmine.
Am 25.07.2017 ging der „BWF-Gold“-Prozess nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer zu Ende. Das Gericht sprach die vier verbleibenden Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu mehrjährigen Haftstrafen. Der Hauptangeklagte Gerald S., der sich in dem Prozess geständig eingelassen hatte, muss eine Haftstrafe von sechs Jahren verbüßen. Die anderen Angeklagten Strafen zwischen 5 und 5 Jahren. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass Gerald S. die Anleger über den Charakter der tatsächlich betriebenen Geschäfte täuschte.
Gericht stützt sich auf die geständige Einlassung des Hauptangeklagten
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke berichtet: „Nach mehr als 70 Verhandlungstagen stützte das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die geständige Einlassung des Hauptangeklagten Gerald S. Dieser hatte vor Gericht ausgesagt, ihm sei während des Betriebes der BWF-Stiftung eine Goldmine in Südamerika angeboten worden, an der er sich beteiligen könne. Er habe sich davon viele Vorteile und hohe Gewinne auch für die Anleger versprochen, so dass er das Geld der Anleger in dieser Goldmine investiert und nicht die in den Emissionsprospekten und Werbematerialien versprochen Zwischenhandelsgewinne erzielt habe. Da die Goldmine nicht in der erwünschten Zeit die erforderliche Menge an Gold produzierte, habe er, um die Anleger zunächst ruhig zu halten, das später von der Polizei aufgefundene „Dekor-Gold“ erworben und in die Safes gelegt. Dieses wollte er dann später mit richtigem Gold aus der Mine austauschen, so dass es keiner merken könne. Tatsächlich haben ja auch namhafte Wirtschaftsprüfer, die den Goldbestand geprüft haben, den Betrug ebenfalls nicht gemerkt. Bankaufsichtsrechtliche Probleme haben dagegen bei der Verurteilung keine Rolle mehr gespielt.“
Wo sind die Millionen der Anleger geblieben?
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke berichtet weiter, dass auch der Prozess nicht habe klären können, wo denn das von den Anlegern vereinnahmte Geld von ca. 50 Mio. Euro geblieben ist. In den Tresoren der BWF wurde zwar Gold gefunden, allerdings nur mit einem Gegenwert von ca. 11 Mio. Euro. Ob dieses Gold tatsächlich mit den Geldern der BWF-Kunden erworben wurde, ist allerdings nach wie vor vollkommen unklar. Für die betroffenen Anleger eröffnet die strafrechtliche Verurteilung einen Weg zur Inanspruchnahme der vier verurteilten Hauptangeklagten.
Möglichkeiten auf Schadensersatzanspruch der betroffenen Anleger?
Wie werthaltig dieser Weg der Inanspruchnahme ist, wird sich allerdings zeigen müssen, meint Rechtsanwalt Röhlke. Nach wie vor werden zudem beinahe im Wochentakt Vermittler zu Schadensersatz verurteilt oder aber vergleichen sich außergerichtlich zu höchst vorteilhaften Konditionen mit den Anlegern. Das strafrechtliche Urteil eröffnet allerdings einen Weg, auch die Hauptverantwortlichen Gerald S., seine Frau, Vertriebsdirektor Detlef B. und Herrn Oliver O. in die Haftung zu nehmen.
Hoffnung der geschädigten Anleger auf Schadensersatz von Vermittlern und Beratern
„Derartige, auf verbotene Handlungen gestützte Schadensersatzansprüche werden von Zivilrichtern nur äußerst zögerlich ausgeurteilt. Die Chancen sind deutlich besser, wenn eine strafrechtliche Verurteilung bereits vorliegt. Ob allerdings die Hauptangeklagten noch genügend Vermögen haben, um die Schadensersatzansprüche der Anleger abzudecken, muss skeptisch beurteilt werden. Der Prozess dürfte viel Geld gekostet haben und es ist vollkommen offen, ob die Angeklagten Teile der verlorenen Millionen gesichert haben. Röhlke Rechtsanwälte prüft für betroffene Anleger diesen Weg – neben der regelmäßigen Inanspruchnahme der Berater und Vermittler – intensiv“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der allen betroffenen BWF-Stiftung-Anlegern empfiehlt, kompetenten anwaltlichen Rat einzuholen.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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