“Cannabiskonsum und Fahreignung” – ein Thema auf dem 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2018 in Goslar

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Ein teilnehmender ADAC-Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht fasst die Themen dieses bedeutendsten deutschen verkehrsrechtlichen Symposions zusammen.

BildAlle Jahre wieder – vom 24.-26.01.2018 – fand im niedersächsischen Goslar der diesjährige Deutsche Verkehrsgerichtstag statt, insgesamt der 56. Dort diskutierten Juristen, Wissenschaftler, Politiker und Spezialisten von Automobilclubs, Ministerien und Behörden aktuelle Themen rund um den Straßenverkehr. Die mehr als 1.800 Verkehrsexperten haben in den vergangenen Tagen in acht Arbeitskreisen unter anderem über den Nutzen von höheren Bußgeldern für die Verkehrssicherheit und über eine neue Fassung des Unfallflucht-Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten.

Der Autor dieses Berichts nahm teil am Arbeitskreis V “Cannabiskonsum und Fahreignung”. Dabei ging es um diese Schwerpunkte:
– Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum
– Neue verwaltungsrechtliche Grenzwerte?
– Cannabis auf Rezept und Fahreignung?

Zu jedem Arbeitskreis-Thema verfassten die jeweiligen Teilnehmer eine Empfehlung an den Gesetzgeber und die mit dem betreffenden Thema befassten Körperschaften, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Sehr oft finden diese Arbeitsergebnisse des verkehrsrechtlichen Sachverstands Eingang in die verkehrstechnische Produktentwicklung, in die Gesetzestexte und in das exekutive Handeln staatlicher Organe von morgen. Die Empfehlungen an den Gesetzgeber vom 26.01.18 sind im Original-Wortlaut als zusammengefasste PDF-Datei hier zum Download verfügbar. Prädikat “Sehr lesenswert”!

Zur Orientierung eine Themenübersicht:

o AK I: Privates Inkasso nach Verkehrsverstößen im Ausland
– Europarechtliche Rahmenbedingungen
– Legalität der Geschäftsmodelle?
– Lukrativer Markt vor Gerechtigkeit?

o AK II: Automatisiertes Fahren (Zivilrechtliche Fragen)
– Risiken der neuen Technik
– Wer haftet, wenn die Technik versagt?
– Brauchen wir ein neues Haftungssystem?

o AK III: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
– Ist der Straftatbestand noch zeitgemäß?
– Reformvorschläge
– Versicherungsrechtliche Auswirkungen
o AK IV: Vorbild Europa? Mehr Wohnsitzgerichtsstände in der ZPO?
– Die Benachteiligung bei Inlandsfällen
– Relevanz bei Autokauf und Verkehrsunfällen

o AK V: Cannabiskonsum und Fahreignung
Siehe oben

o AK VI: Sanktionen bei Verkehrsverstößen
– Höhere Bußgelder: Heilmittel oder Abzocke?
– Praxis im europäischen Vergleich
– Kriminologische Erkenntnisse
– Interventionsmöglichkeiten aus wissenschaftlicher Sicht

o AK VII: Ansprüche Schwerverletzter
– Medizinische Gesichtspunkte
– Vorfinanzierung
– Opfergrenze

o AK VIII: Digitalisierung – Schifffahrt der Zukunft
– Datensicherheit und Risikomanagement
– Eigentum und Nutzungsrechte an Daten
– E-Government für die Schifffahrt

Der Autor Rechtsanwalt Udo Reissner ist ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Augsburg und Starnberg. Zu Themen des Verkehrsrechts und Straßenverkehrsstrafrechts berät er Mandanten auch bundesweit.

Über:

Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland

fon ..: 08 21 / 9 07 97 97
fax ..: 08 21 / 34 33 665
web ..: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de

Die derzeit vier Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen,
– Reiserecht.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg

fon ..: 08 21 / 9 07 97 97
web ..: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
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Author: PM-Ersteller

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