Cape Lambert beschafft Finanzierung in Höhe von A$ 7,5 Mio. zur Beschleunigung der Entwicklung des Kobalt-Kupfer-Tailings-Projekts Kipushi in der DRK
Das australische Rohstoff- und Investmentunternehmen Cape Lambert Resources Limited (ASX: CFE) (Cape Lambert oder das Unternehmen) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine Finanzierungsfazilität über A$ 7,5 Millionen, um die Entwicklung des Kobalt-Kupfer-Tailings-Projekts Kipushi in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zu beschleunigen, abgeschlossen hat. Dies geht mit anderen wichtigen neueren Entwicklungen in dem Projekt einher, unter anderem mit dem Abschluss der technischen Studie von Minnovo Pty Ltd, der Vergabe der Projektierungsarbeiten für die Speicheranlage für Laugungsrückstände, der Ausschreibung der Betonarbeiten sowie dem Beginn der Bohrungen (siehe ASX-Pressemitteilungen vom 20. August 2018 und vom 30. November 2018).
Durch die Fazilität in Höhe von A$ 7,5 Millionen kann das Unternehmen die Finanzierung der Entwicklung gewährleisten und bleibt gleichzeitig flexibel hinsichtlich der Verhandlungen mit einem strategischen Partner über die Abnahme, die zu einer alternativen Finanzierung führen könnten, etwa zu einer Kapitalzufuhr für das Projekt.
Die Fazilität wurde mit MEF I, L.P. (Magna oder der Investor) in Höhe von bis zu A$ 7,5 Millionen über die Emission von Wandelanleihen des Unternehmens abgeschlossen. Ein erster Betrag von A$ 0,75 Millionen steht innerhalb von fünf Tagen zur Verfügung; weitere A$ 0,75 Millionen sind abrufbar, wenn die Investoren in der Lage sind, die Aktien des Unternehmens an der Börse Frankfurt zu handeln, und weitere A$ 6 Millionen sind in Tranchen verfügbar, wenn das Unternehmen wichtige Meilensteine in Bezug auf sein Kobalt-Kupfer-Tailings-Projekt Kipushi erfüllt.
Die vollständigen Bedingungen sind in Anlage A enthalten.
Tony Sage, der Chairman, merkte dazu an: Die Beschaffung der Finanzierung bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, die Entwicklung von Kipushi zu beschleunigen, und ein enormer Vorteil dieser Finanzierung liegt darin, dass nicht alle konvertierten Aktien an der ASX verkauft werden. Weiter meinte er: Die Finanzierung ermöglicht es uns die Entwicklung fortzusetzen, während wir weiterhin mit potenziellen strategischen Partnern verhandeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Cape Lambert Resources Limited
Tony Sage
Executive Chairman
Australian Securities Exchange
Symbol: CFE
Stammaktien
1.011.734.914
Nicht börsennotierte Optionen
15.336.363 ($0,07 Verfall 12.3.2020)
7.667.727 ($0,07 Verfall 19.3.2020)
5.250.000 ($0,04 Verfall 31.3.2020)
Board of Directors
Tony Sage
Executive Chairman
Tim Turner-
Non-executive Director
Stefan Muller
Non-executive Director
Melissa Chapman
Company Secretary
Cape Lambert Resources Limited ABN 71 095 047 920
Corporate – 32 Harrogate Street, West Leederville WA 6007
Cape Lambert Contact
Investor Relations
Phone: -+61 8 9380 9555
Email:-info@capelam.com.au
Anlage A
– Cape Lambert erhält A$ 0,75 Millionen sofort und einen weiteren Betrag von A$ 6,75 Millionen, wenn das Unternehmen die folgenden wichtigen Meilensteine erfüllt:
o Tranche 2 in Höhe von A$ 0,75 Millionen, wenn der Investor das Unternehmen darüber informiert, dass die Fähigkeit seiner Broker, die Aktien an der Börse Frankfurt zu handeln, für ihn zufriedenstellend ist
o Tranche 3 in Höhe von A$ 2,0 Millionen bei der Veröffentlichung einer ersten JORC-Ressource im Rahmen des Kipushi-Kobalt-Kupfer-Tailings-Projekts;
o Tranche 4 in Höhe von A$2,0 Millionen nach Abschluss einer Vormachbarkeitsstudie für eine Laugungs-/Extraktionsanlage mit einer Kapazität von 1 Mio. Tonnen pro Jahr im Kobalt-Kupfer-Tailings-Projekt Kipushi und
o Tranche 5 in Höhe von A$2,0 Millionen hat keinen spezifischen Meilenstein.
– Nachfolgende Tranchen sind davon abhängig, dass der Anleger keine Opt-out-Mitteilung gemacht hat (die bei einem Verzug, einer reduzierten Liquidität der Aktien der Gesellschaft oder des fünftägigen volumengewichteten Durchschnittspreises der Aktien der Gesellschaft von weniger als 0,02 AUD erfolgen kann).
– Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, nachfolgende Tranchen der Fazilität in Anspruch zu nehmen; allerdings ist eine Kündigungsgebühr von 2% des nicht in Anspruch genommenen Investitionsbetrags zu zahlen (in Aktien, nach Wahl der Gesellschaft), wenn die Beträge, soweit verfügbar, nicht in Anspruch genommen werden.
– Die Wandelanleihen haben einen Nennwert von jeweils A $ 1,10 (Nennwert).
– Der Investor kann die Wandelanleihen jederzeit umwandeln, und zwar (a) zu A$ 0,045; oder (b) mit einem Abschlag von 15 % auf der Basis des niedrigsten volumengewichteten Durchschnittskurses über die zehn (10) Tage vor dem Wandlungstag, wobei der niedrigere Wert maßgeblich ist, vorausgesetzt, dass der Wandlungspreis auf keinen Fall unter A$ 0,012 liegt (Untergrenze).
– Die Wandelanleihen werden nicht verzinst.
– Die Wandelanleihen haben ein Fälligkeitsdatum von 12 Monaten nach ihrem jeweiligen Emissionsdatum.
– Nach Inanspruchnahme hat das Unternehmen die Option, die Wandelanleihen mit einem Aufpreis von 110 % gegenüber dem Nennwert innerhalb von 180 Tagen ab der Investition, danach mit einem Aufpreis von 115 % zurückzuzahlen.
– Die Wandelanleihen sind mit den Aktiva des Unternehmens besichert; hiervon ausgenommen sind seine Anteile an Cauldron Energy Limited, FE Limited und European Lithium Limited.
– Der Investor erhält eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 4 % des Investitionsbetrags bei Bereitstellung jeder Tranche, nach Wahl des Unternehmens, die in Aktien zahlbar ist (Bereitstellungsaktien).
– Falls erforderlich, wird das Unternehmen für die Emission der Wertpapiere gemäß der Wandelanleihen-Fazilität die Genehmigung der Aktionäre einholen.
– Der Investor unterliegt bestimmten Handelsbeschränkungen in Bezug auf die Aktien, die er als Bereitstellungsprovision vom Unternehmen erhält, bzw. in Bezug auf die Umwandlung der Wandelanleihen; diese können bei bestimmten Equity-Bedingungen oder im Falle der Nichterfüllung aufgehoben werden.
Tranche 1 wird voraussichtlich innerhalb von fünf Tagen nach Ausfertigung der Fazilitätsvereinbarung in Anspruch genommen, wobei die Anleihen und Bereitstellungsaktien ohne Genehmigung der Aktionäre und unter Nutzung der bestehenden Kapazitäten des Unternehmens von 15 % für die Anleihen bzw. 10 % für die Bereitstellungsaktien ausgegeben werden.
Für die Zwecke der Notierungsvorschrift 3.10.5A gilt wie folgt:
– Die Aktien der bestehenden Aktionäre werden infolge der Emission der Bereitstellungsaktien um 0,15 % und infolge der Emission der Wertpapiere (auf konvertierter Basis) gemäß Tranche 1 um insgesamt 6,54 % verwässert.
– Nach Erwägung verschiedener Alternativen zur Beschaffung von Finanzmitteln ist das Unternehmen der Ansicht, dass die Fazilität von Magna ausreichende Mittel bereitstellt, um das Kobalt-Kupfer-Tailings-Projekt Kipushi des Unternehmens zum bestmöglichen Preis wesentlich voranzubringen.
– Alle Gebühren im Hinblick auf die Fazilität sind vorstehend aufgeführt.
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32 Harrogate Street
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