Carsharing: Auf den Versicherungsschutz kommt es an!

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ARAG Experten über das Für und Wider der geteilten Autos

Carsharing: Auf den Versicherungsschutz kommt es an!

Wer unter 10.000 Kilometer im Jahr mit dem Auto zurücklegt, kann im Carsharing eine gute Alternative zum eigenen Auto finden. Das spart nicht nur die Anschaffungskosten für einen Pkw, sondern auch Unterhalt, Stellplatz, Kfz-Steuer und -Versicherung. Jedoch sollten dabei mehrere Komponenten berücksichtigt werden: Wo ist die nächste Station? Wie ist die Angebotsabdeckung im eigenen Umfeld? Wofür wird ein Auto überhaupt benötigt? Gibt es verkehrstechnische Alternativen im öffentlichen Personennahverkehr? Auch stellt sich die Frauge, wie es um den Versicherungsschutz beim Car-sharing steht – denn da sind die Modalitäten von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich, so ARAG Experten.

Wann lohnt sich Carsharing?
Generell ist festzuhalten, dass sich Carsharing für die tägliche Fahrt zur Arbeit – mag die Strecke auch noch so kurz sein – nicht lohnt, besonders, wenn die Standzeit gezahlt werden muss. Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch mit dem eigenen Auto wäre in einem solchen Fall eher anzuraten. Das Autoteilen bietet sich für Personen an, die nur sporadisch ein Auto zu unterschiedlichen Zwecken benötigen. Das Praktische dabei ist, dass es bei allen Anbietern Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Modellen gibt. So kann für den Großeinkauf ein Kombi, für die schnelle Fahrt durch die Stadt ein kleiner Flitzer oder für die Landpartie ein Cabrio geordert werden. Allerdings sollte das Auto nicht zu selten genutzt werden, da beim Carsharing auch meist feste Gebühren anfallen. Wer nur einmal im Jahr einen Ausflug machen möchte oder das Auto generell für mehrere Tage benötigt, fährt mit einem Leihwagen günstiger.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Einen einheitlichen Richtwert, nach dem sich beim Carsharing die Kosten berechnen, gibt es nicht – schließlich konkurrieren zahlreiche unabhängige Anbieter um die Autofahrer ohne eigenen Pkw. Allerdings ist die Tarifstruktur bei den meisten Anbietern ähnlich. Die Kosten setzen sich aus einer Anmeldegebühr (meist zwischen 20 und 40 Euro), gegebenenfalls einer Monatsgebühr (je nach Anbieter) und einer Nutzungsgebühr zusammen. Diese unterteilt sich in eine Zeit- und Kilometerpauschale. Häufig liegen die Preise hier bei rund zwei Euro pro Stunde und ungefähr 20 Cent pro Kilometer. Meist hängt die Höhe der Nutzungsgebühr mit den Pauschalkosten zusammen, d.h. werden höhere Beiträge erhoben, sinkt die Nutzungsgebühr. Die Benzinkosten sind grundsätzlich im Preis enthalten.

Wie ist der Versicherungsschutz?
Auch wenn sich die Vertragsgestaltung bei allen Anbietern ähnelt und es je nach Region auch nicht immer Alternativangebote gibt, sollte der Nutzer dem Unternehmen nicht blind vertrauen. Die ARAG Experten raten, insbesondere darauf zu achten, wie das Auto versichert ist. Zwar sind Vollkaskoversicherungen meist vertraglich inkludiert – aber fast immer mit einer Selbstbeteiligung. Diese kann je nach Anbieter stark variieren, so dass es im Ernstfall trotz Kasko-Schutz teuer werden kann. Bei manchen Unternehmen kann der Selbstbehalt durch Zahlung eines Zusatzbeitrages gesenkt werden. Fahranfänger sollten die Bedingungen besonders genau prüfen. Viele Unternehmen erhöhen nicht nur die Selbstbeteiligung für Fahrneulinge, sondern fordern noch Kaution und Zusatzversicherung. Eine günstige Methode für Einsteiger ist Carsharing entgegen vielfacher Vermutungen daher nicht.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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