Hauptausschuss stimmt mit großer Mehrheit gegen Scharzbau
Wieder musste sich der Hauptausschuss der Gemeinde Rangsdorf mit dem Neubauvorhaben Am Stadtweg beschäftigen. Es wurde wieder ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Stadtweg Nord zur Nutzungsänderung eines Carports zu einer Garage gestellt. Das Besondere ist, dass die massive Garage bereits unrechtmäßig entgegen der gültigen Baugenehmigung als Schwarzbau errichtet wurde. Architekt ist das Mitglied der Gemeindevertretung Tassilo Soltkahn, der auch stellvertretender Vorsitzender der CDU Rangsdorfs ist.
Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans ist die Errichtung einer massiven Garage unzulässig. Diese massive Garage (mit gleicher Funktion aber unterschiedlichen Beschreibungen als Garage) wurde bereits mehrfach im Hauptausschuss beraten und mehrfach abgelehnt.
Die Gemeindeverwaltung hatte im Vorfeld geprüft, dass weder Gründe des Wohls der Allgemeinheit noch eine unbeabsichtigte Härte vorliegen.
In seiner Sitzung am 28. August 2014 hat der Hauptausschuss mit großer Mehrheit gegen die Befreiung vom Bebauungsplan, also gegen die rechtswidrig errichtete Garage im Stadtweg, gestimmt.
Der Abgeordnete Ralf von der Bank sagt: Meiner Meinung nach hat sich der Architekt Tassilo Soltkahn für seine Bauherren übermäßig eingesetzt und überreizt. Wir leben in einer rechtsstaatlichen Demokratie und nicht in einer Diktatur in der einige wenige gleicher sind als andere (in Anlehnung an George Orwell). Die Bauherren waren in der Gemeindevertretung. Dazu darf man objektiv sagen, dass ihnen ihre Baugenehmigung vorlag und ihnen bekannt war: ohne massive Garage, mit Carport. Wenn sie dann ihren Architekten Tassilo Soltkahn anweisen, entgegen der Baugenehmigung und entgegen die mehrfachen Entscheidungen der demokratischen Gremien eine große massive Garage zu bauen, dann kann man das einfach nicht mehr verstehen und akzeptieren. Meiner Meinung nach, wurden sie von ihrem Architekten Tassilo Soltkahn extrem schlecht beraten und sollten erwägen diesen auf Schadenersatz in Regress zu nehmen.
Die CDU Abgeordneten Andreas Muschinsky und Roy Riedel haben für den Schwarzbau gestimmt.
Der Abgeordnete Ralf von der Bank kommentiert dazu: Noch nie habe ich einen solch massiven und unehrenhaften Versuch gesehen, geltende demokratische Beschlüsse und geltendes Baurecht auszuhebeln.
HINTERGRUND WISSEN (Beginn Zitat aus der öffentlichen Beschlussvorlage BV/2014-II/001):
Darstellung des Sachverhaltes / Problembeschreibung
Der Antragsteller beabsichtigt, für eine auf dem Grundstück in Rangsdorf, Am Stadtweg, Flur 11, Flurstück 1180 nach derzeitigem Stand illegal errichtete Garage, nachträglich eine Genehmigung zu bekommen.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans (B-Plan) RA 3 Stadtweg Nord. Danach sind bei Vorhaben bestimmte Festsetzungen einzuhalten.
Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag erfordert die Befreiung von folgender Festsetzung des B-Plans: – 2.5 Massive Garagen sind unzulässig.
Das o.g. Vorhaben (mit gleicher Funktion aber unterschiedlichen Beschreibungen als Garage) wurde bereits mehrfach im Hauptausschuss beraten und abgelehnt.
Der Antragsteller hat im Juni 2011 einen Vorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes und Garage beantragt, dieser Antrag erforderte die Befreiung von folgenden Festsetzungen des B-Plans:
– 2.5 Massive Garagen sind unzulässig.
– 3.2 Auf den Hauptgebäuden sind nur geneigte Dächer mit symmetrischen
Neigungswinkeln zwischen 28° und 45° zulässig.
Der Hauptausschuss hat am 01.09.2011 (Rg/23.HAS/99) o.g. Antrag Garage abgelehnt und der geänderten Dachneigung zugestimmt.
Im Hauptausschuss am 14.02.2013 wurde der o.g. Antrag erneut, lediglich mit geänderter Formulierung – in den Baukörper integrierte Stellplätze mit Abstellraum – , beraten und abgelehnt. Dieser Antrag wurde daraufhin vom Bauherrn zurückgenommen, erneut im April 2013 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht und in der Folge als Angelegenheit der laufenden Verwaltung abgelehnt.
Im Dezember 2013 wurde dann ein Antrag mit der Formulierung Carport eingereicht. Diesem wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde durch Erteilung der Baugenehmigung mit Schreiben vom 11.02.2014 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport stattgegeben.
Vor Ort wurde allerdings festgestellt, dass vom Bauherrn – entgegen der erteilten Genehmigung – eine Garage errichtet wurde. Nunmehr soll für die offensichtlich illegal errichtete Garage Legalität geschaffen werden.
Der Bauherr beantragt daher nun zum wiederholten Male die Befreiung von der Festsetzung des B-Plans: – 2.5 Massive Garagen sind unzulässig.
Zur Begründung wird vom Antragsteller angeführt, dass in der Nachbarschaft (Wacholderstraße 105) eine Garage genehmigt worden ist. Die Baugenehmigung dafür wurde im Jahr 2001 erteilt. Die Garage ist im Wohngebäude integriert und in der Berechnung der GRZ komplett berücksichtigt worden. Der vorliegende Antrag ist mit der Genehmigung für die Wachholderstraße 105 somit in keiner Weise vergleichbar.
Ergänzung am 22.07.2014: Der Antragsteller hat den Antrag im Juni 2014 zurückgezogen und im Juli 2014 erneut eingereicht, Änderungen wurden im Antrag nicht vorgenommen.
(Ende Zitat)
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