Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Cottbus

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Cottbus – vom 14. Mai 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verzögerte Orchidopexie rechts nach Verdachtsdiagnose „Orchitis“, LG Cottbus, Az.: 3 O 155/13

Chronologie:
Der jugendliche Kläger litt unter Schmerzen im Unterbauch und begab sich in die Klinik der Beklagten. Es wurde die Verdachtsdiagnose „Orchitis“ gestellt. Nach Verschlechterung des Gesundheitszustandes musste der rechte Hoden schließlich operativ entfernt werden.

Verfahren:
Das Landgericht Cottbus hat ein fachurologisches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt. Der Sachverständige stellte u.a. fest, dass die erfolgte Verdachtsdiagnose nicht nachvollziehbar sei und es auch unverständlich sei, warum die Kontrollsonographie erst verspätet erfolgte. Auf Anraten des Gerichtes haben sich die Parteien sodann auf eine Gesamtabfindung im deutlich fünfstelligen Bereich geeinigt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der gerichtlich befasste Gutachter stellt im Ergebnis zudem ganz klar fest, dass durch den Verlust des rechten Hodens keine Zeugungsunfähigkeit des Jungen eingetreten sei. Anderenfalls wäre der zu zahlende Abfindungsbetrag deutlich höher gewesen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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