Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Saarbrücken – vom 27. März 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlbehandelte Hodenruptur nach Motorradunfall, LG Saarbrücken, Az.: 16 O 44/15
Chronologie:
Der Kläger erlitt im Juni 2013 einen Motorradunfall. Noch am Unfallort klagte er über Schmerzen im Unterleib. Er kam in die Notaufnahme der Beklagten und anschließend auf eine Station. Eine adäquate Untersuchung der Beschwerden unterblieb indes. Erst Tage später diagnostizierten die behandelnden Mediziner eine Hodenruptur. Der linke Hoden musste entfernt werden.
Verfahren:
Bereits vor der gerichtlichen Inanspruchnahme hatte sich die Gutachterkommission der Ärztekammer des Saarlandes mit dem Vorfall befasst (Az.: G68/2013). Mit Bescheid vom 6. August 2014 stellte die Kammer fest, dass die Behandlung der Beklagten fehlerhaft war und den Kläger in seiner Gesundheit beschädigt hat. Das Landgericht Saarbrücken hat zusätzlich ein unfallchirurgisches Gutachten eingeholt, das ebenfalls einen Behandlungsfehler bestätigte. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabgeltung über rund 10.000,- Euro vor. Es besteht Widerrufsmöglichkeit bis Mitte April.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Haftpflichtversicherer der verklagten Klinik, die GVV-Kommunalversicherung, Köln, hatte die Ansprüche des Klägers mit Schreiben vom 27.11.2014 lapidar mit der Begründung abgelehnt, die von der Gutachterkommission erhobenen Vorwürfe seien nicht zutreffend…… Mit dieser Auffassung steht die GVV ziemlich alleine da, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr D.C. Ciper LLM.
Über:
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Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
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fon ..: 0211556207
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