Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Mainz – vom 16. Februar 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verschluss des Ductus choledochus nach laparoskopischer Cholezystektomie, 40.000,- Euro, LG Mainz, Az.: 2 O 314/14
Chronologie:
Die Klägerin befand sich im April 2011 in stationärer Behandlung zwecks Vornahme einer Cholezystektomie. Postoperativ traten erhebliche Schmerzen auf. Es wurde eine Flüssigkeitsansammlung im Bauchraum und ein Verschluss des Ductus choledochus festgestellt. Eine chirurgische Revision des Gallenwegsystems war erforderlich. In der Folge entwickelte sich eine Gallengangstenose, die eine erneute operative Intervention erforderlich machte. Auch ein Stück des Dünndarms musste rekonstruiert werden.
Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat den Vorfall mittels eines viszeralchirurgischen Fachgutachten eines Universitätsprofessors hinterfragen lassen. Dieser stellte zumindest heraus, dass der präparatorische Standard der Erstoperation nicht konsequent genug eingehalten worden ist. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 40.000,- Euro vor, von denen 20.000,- Euro auf den Schmerzensgeldanspruch entfallen sollten. Hierauf ließen diese sich ein.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gallengangverletzungen stellen eine erhebliche Gesundheitsschädigung dar, die mit der Gefahr von Folge- und Spätschäden einhergeht. Bedauerlich in dieser Angelegenheit ist, dass die betroffene Klinik die vorgerichtlich gesetzten Fristen einfach hat verstreichen lassen, so dass die geschädigte Patientin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
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email : ra.ciper@t-online.de
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