Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Köln – vom 21. Oktober 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Pars Plana Vitrektomie nach Netzhautablösung, OLG Köln, Az.: 5 U 155/15
Chronologie:
Beim Kläger wurde eine Netzhautablösung am rechten Auge diagnostiziert und ein operativer Eingriff indiziert. Infolge dieser Operation kam es zu Komplikationen (Netzhautabhebung im Bereich der Makula, Tröpfchenbildung). Es war eine Revisionsoperation erforderlich. Seither hat der Kläger noch eine Sehfähigkeit auf dem Auge von 10 Prozent.
Verfahren:
Bereits das Landgericht Bonn (Az. 9 O 288/13) hatte sich mit dem Vorfall befasst und die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Entgegen der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichtes sah der Arzthaftungssenat des OLG Köln sehr wohl eine Fehlerhaftigkeit gegeben und schlug den Parteien einen pauschalen Vergleich vor. Der finanzielle Gesamtaufwand der Beklagtenseite für die Angelegenheit liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in dieser Sache zeigt sich einmal mehr, dass eine erstinstanzlich negativ entschiedene Klage im Falle hinreichender Erfolgsaussichten von einer Rechtsmittelinstanz hinterfragt werden sollte, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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