Staat erhöht Förderung von kontrollierter Wohnraumlüftung in der Sanierung und im Neubau
Köln/Bietigheim-Bissingen/Berlin im Mai 2020. Vor dem Hintergrund des aktuellen Klimaschutzprogramms erhöht der Bund im Jahr 2020 die Förderung des Einbaus von kontrollierter Wohnraumlüftung bei der energetischen Sanierung und im Neubau von Wohngebäuden. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine der wirtschaftlichsten Baumaßnahmen, um die Heizkosten um bis zu 50% zu senken und Energie einzusparen. Bauherren profitieren zukünftig von den staatlichen Zuschüssen beim Einbau einer Kombination aus Wohnungslüftung und Wärmepumpe oder von einer steuerlichen Förderung von Lüftungsanlagen inkl. Bauplanung im Rahmen einer energetischen Sanierung.
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist heute ein fester Bestandteil der zeitgemäßen Gebäudeplanung und -sanierung. Neben den energetischen und wohngesundheitlichen Vorteilen machen auch verschiedene Förderprogramme den Lüftungseinsatz attraktiv. Um einen nachhaltigen Umgang mit Energie zu unterstützen, haben Bund und Länder 2020 die Förderung von Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erhöht. Die Neuerungen umfassen sowohl die Investitionskosten als auch steuerliche Ermäßigungen.
Energieeffizient und kostengünstig Sanieren mit Zuschüssen der KfW
Im Sanierungsfall werden zentrale und dezentrale Lüftungssysteme sowie Abluftsysteme bundesweit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gilt ab sofort für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.02.2002. Bauherren können z.B. einen Kredit für Einzelmaßnahmen (Programm 152) oder einen Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programm 151) beantragen. Dabei müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden. Wichtig ist auch, dass die Förderung der KfW immer vor der Sanierung beantragt werden sollte.
Das Lüftungssystem mit energieeffizienten Wärmeerzeugern kombinieren
Eine weitere Fördermöglichkeit ist das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es werden Maßnahmen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen anteilig der förderfähigen Kosten unterstützt. Seit März 2020 sind Lüftungsgeräte inkl. Wärmerückgewinnung förderfähig, wenn sie mit energieeffizienten Wärmepumpen kombiniert werden. Damit wird die Wohnraumlüftung, genauso wie die Wärmepumpe, mit 35% der Investitionskosten gefördert, bzw. sogar mit 45%, wenn eine Ölheizung durch diese Wärmepumpen-Lüftungs-Kombination ersetzt wird. Auch bei einer Förderung durch das BAFA muss der Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Die Wohnraumlüftung von der Steuer absetzen
Neu ist ab 2020 eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Eigenheim. Nach §35c EstG Einkommensteuergesetz können Heizungstechnologien, und somit auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, von der Steuer abgesetzt werden. Dabei werden insgesamt 20% der Aufwendungen von der Steuerschuld verteilt über drei Jahre abgezogen. Ergänzend können für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung 50% der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Aber Vorsicht: Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit den Förderprogrammen von KfW oder BAFA ist nicht möglich.
Zusätzlich gibt es länderspezifische Förderprogramme für den Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung im Sanierungsfall oder Neubau. Weitere Informationen zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.wohnungs-lueftung.de
In den Verbänden BDH, FGK und IGDWL haben sich führende Hersteller der Klima- und Lüftungswirtschaft zusammengeschlossen.
Als Vertreter dieser Branchen setzen sich die Verbände vor allem für die Verbesserung der Raumluftqualität und die Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien in der Klimatechnik ein. Auch die Stärkung des Bewusstseins für die Rolle der Luft als Gesundheitsfaktor ist ein Ziel, das die Mitglieder in den Verbänden vereint.
Mehr Informationen unter www.wohnungs-lueftung.de
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