CO.DON AG: Erfolgreiche Hauptversammlung 2020

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CO.DON AG: Erfolgreiche Hauptversammlung 2020

Berlin / Teltow / Leipzig, 04. August 2020 – Am 30. Juli 2020 fand in Berlin unter der Leitung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Stählin die diesjährige Hauptversammlung der CO.DON AG (ISIN DE000A1K0227) in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre statt.

Herr Tilmann Bur, Vorstand der CO.DON AG, informierte nach einem kurzen Überblick über die aktuelle Situation in Bezug auf die COVID-19 Pandemie über das Geschäftsjahr 2019 und die Geschäftsentwicklung der ersten Monate des laufenden Geschäftsjahres, legte den Schwerpunkt seiner Präsentation aber auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft: „Unter dem zentralen Punkt eines unbedingten Kostenbewusstseins haben wir das Geschäftsmodell von CO.DON angepasst und dabei den Produktabsatz und die Vermarktung unseres EU-weit zugelassenen Hauptproduktes in den bereits aktiven oder sich in Vorbereitung befindlichen Ländern in den Mittelpunkt gestellt. Wir haben CO.DON zu Beginn des aktuellen Geschäftsjahres neu aufgestellt, um den monatlichen Finanzmittelverbrauch zu senken und die Organisationsstruktur zu verschlanken. Ziel ist es, mit der so geschaffenen erhöhten Effizienz den Break-even im Jahr 2022 zu erreichen.“

Die votierenden Teilnehmer der Hauptversammlung folgten sämtlichen vorgelegten Vorschlägen des Managements. Den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wurde als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Der Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 und der Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 wurde zugestimmt sowie dem Vorstand die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen erteilt. Weiterhin wurden Satzungsänderungen im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG II) beschlossen, da sich durch dieses die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis mit Wirkung ab dem 3. September 2020 ändern.

Die CO.DON AG entwickelt, produziert und vertreibt körpereigene Zelltherapien zur minimalinvasiven Reparatur von Knorpeldefekten. Das angebotene Arzneimittel ist ein Zelltherapieprodukt zur minimalinvasiven Behandlung von Knorpelschäden am Kniegelenk mit ausschließlich körpereigenen Knorpelzellen. Die von CO.DON angebotene Methode wird in Deutschland derzeit in über 200 Kliniken angewandt und wurde bereits bei über 15.000 Patienten eingesetzt. Im Juli 2017 erhielt CO.DON die EU-weite Zulassung für dieses Arzneimittel. Am Standort Leipzig errichtete CO.DON eine der größten und modernsten Anlagen für die Produktion von humanen Zellen im industriellen Maßstab für Eigen- und Auftragsproduktion. Die Aktien der CO.DON AG sind an der Frankfurter Börse notiert (ISIN: DE000A1K0227). Vorstand der Gesellschaft: Tilmann Bur.

Weitere Informationen finden Sie unter www.codon.de

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