Comeback der Festivals

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ARAG Experten geben Tipps für die richtige Festival-Vorbereitung

Ob “Rock am Ring” in Nürburg, “Pol”And”Rock Woodstock” im polnischen Küstrin oder Tomorrowland in Belgien – der Festival-Sommer wird laut, wild und auf jeden Fall musikalisch. Nach zwei Jahren Corona-bedingter Zwangspause geht die Open-Air-Saison wieder los. Was beim Ticketkauf gilt, welche Versicherungen sinnvoll sein können und auf was Festival-Besucher achten müssen, wenn sie Vollgas geben, verraten die ARAG Experten in einem Überblick.

Rund um den Ticketkauf
Mit einem Ticketkauf geht man einen verbindlichen Kaufvertrag ein – unabhängig davon, ob die Leistung in Anspruch genommen wird. Vertragspartner ist meist der Veranstalter, der auch auf dem Ticket steht, und nicht Vorverkaufsstelle, Online-Händler oder gar Künstler. Daher raten die ARAG Experten, einen genauen Blick auf das Rücktrittsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu werfen. Hier könnten beispielsweise Ausnahmen im Krankheitsfall geregelt sein. Ein Anspruch darauf besteht andernfalls nicht, hier sind Kunden auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Das gleiche gilt bei Online-Tickets: Das beim Online-Kauf grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht gilt laut ARAG Experten nicht für den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen an einem festen Termin oder in einem bestimmten Zeitraum.
Allein die Sorge um eine mögliche Corona-Infektion ist kein Grund für eine Rückerstattung des Ticketpreises. Wenn die Veranstaltung stattfindet, gibt es dazu eine offizielle Genehmigung der örtlichen Behörde und damit keinen Grund für eine Erstattung. Allerdings raten die ARAG Experten zu einem Gespräch mit dem Veranstalter. Gerade bei gut besuchten Festivals könnte er die Tickets aus Kulanz zurücknehmen.

Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Karte verfallen muss. Denkbar wäre es nämlich, die eigene Karte rechtzeitig an jemand anderen weiterzugeben oder sie zu verkaufen. In diesem Fall sollten allerdings vorher die vertraglichen Regelungen des Veranstalters studiert werden, da sich hieraus Hindernisse bezüglich einer Weitergabe oder eines Verkaufs ergeben können, wie z. B. bei personalisierten Tickets, die in der Regel nicht an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden dürfen.

Gut versichert ins Musik-Vergnügen
Unabhängig vom Festival-Besuch, aber unbedingt sinnvoll für den Musik-Event ist laut ARAG Experten vor allem eine private Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor dem finanziellen Ruin, wenn mal etwas schiefläuft und man die Schuld am Dilemma trägt. Das kann bestenfalls das Handy des Kumpels sein, das einem aus der Hand rutscht und auf dem Boden zerschellt oder die vergessene Zigarette, die das Zelt und sämtliches Inventar in Brand setzt. Vor allem aber sichert eine Privathaftpflicht auch Personenschäden ab, z. B., wenn jemand schwer verletzt wird und bleibende Schäden davonträgt. Ohne Versicherung würde der Verursacher ein Leben lang dafür zahlen.

Darüber hinaus kann eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein, wenn das Festival im Ausland stattfindet. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige ärztliche Behandlung vor Ort und zahlt – falls nötig – den Rücktransport. Vor allem, wenn das Festival im außereuropäischen Ausland stattfindet, wie z. B. das Coachella Music and Arts Festival in Kalifornien, USA, oder das Glastonbury Festival in England, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Ansonsten besteht das Risiko, auf Behandlungskosten und Rücktransport sitzen zu bleiben.

Und sonst so?
Der Besuch eines Festivals, vor allem, wenn er mit einer weiten Anreise verbunden und mehrtägig ist, sollte gut geplant werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche großen Menschenansammlungen leider ein sehr attraktives Jagdgebiet für Langfinger sind. Daher am besten Dinge wie z. B. Wertgegenstände, unnötige Schlüssel oder teure elektronische Geräte zu Hause lassen. Beim Packen gilt ohnehin: Weniger ist mehr. Mehr darf es allerdings bei der Kleidung sein. Es empfiehlt sich, auf alle Wetterlagen und viele Klamottenwechsel vorbereitet zu sein, denn die Festivalgelände sind nicht nur voll, sondern meist auch nicht allzu sauber. Dabei sollte die Kleidung bequem und funktional sein. Eine Kopfbedeckung darf nicht fehlen, denn als Festival-Besucher ist man meist viele Stunden der Sonne ausgesetzt, wenn sie denn scheint.

Die Reiseapotheke sollte neben Kopfschmerztabletten vor allem ein Erste-Hilfe-Set, Sonnencreme und Insektenspray enthalten. Um wenigstens etwas Nachtruhe zu bekommen, könnten Gehörschutzstöpsel sinnvoll sein. Magnesium hilft gegen Krämpfe, beispielsweise wenn etwas zu tief ins Glas geschaut und zu wenig Wasser getrunken wurde. Apropos Trinken: Wasser sollte unbedingt in ausreichender Menge mitgebracht werden, da Besucher nicht davon ausgehen können, dass es an den Waschplätzen Trinkwasser gibt. Es gibt zwar sehr wahrscheinlich Getränkestände und Shops, die können aber sehr teuer sein. Glasflaschen sind auf vielen Festivals grundsätzlich verboten, daher raten die ARAG Experten zu Thermobechern und Campinggeschirr.

In der Regel ist es utopisch, mit Wohnwagen oder Wohnmobil auf einem Festival-Gelände parken zu wollen. Es sind eher Pkw und Zelt angesagt. Doch mit welchem Fahrzeug auch immer – bevor ein finaler Parkplatz gefunden und das Zelt aufgebaut wird, sollten Besucher sicherstellen, dass sie keine Rettungsgasse zuparken.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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