71% Verlust – viele Hamburger Privatanleger unter den Geschädigten
Der Erlös aus dem Verkauf beider Containerschiffe der Fondsgesellschaft KALAPA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG geht komplett an die finanzierenden Banken – und die Anleger gehen leer aus.
Eine Laufzeit von mindestens 16 Jahren und eine Mindesteinlagesumme von 20.000 USD waren Vertragsbestandteil bei der Zeichnung des Fonds. Jetzt, nicht einmal 10 Jahre nach Emission, steht die Fondsgesellschaft vor dem Aus. Die seinerzeit, wie von Gutachtern bestätigt, günstig erworbenen Containerschiffe mussten veräußert werden, um Kreditverpflichtungen nachzukommen. Den Anlegern ist zu raten, fachkundigen Rat einzuholen, um eventuelle zusätzliche Verpflichtungen aus dem Verlust abzuwenden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht laut den vermittelnden Banken nicht, da alle Risiken in dem 100-seitigen Verkaufsprospekt erwähnt worden seien.
Hamburger haben im Allgemeinen ein gutes Verhältnis zur Berufsschifffahrt. Deren Frachter sind nicht nur der Motor der Hamburger Wirtschaft, sondern auch noch dekorative Kulisse beim sonntäglichen Spaziergang an der Elbe. Kein Wunder daher, dass der Vertrieb von Schiffsfonds in Hamburg stets etwas leichter ist als andernorts und dass vier der fünf größten Emissionshäuser im Bereich Schiffsfonds aus Hamburg stammen.
Hohe Provisionen motivieren die Vermittler
2006 steckten rund 2.000 Anleger Ihr Kapital in den Schiffsfonds Sea Class 4 der deutschen Fondsgesellschaft KALAPA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG. Die wenigsten Anleger wissen um die Vorgehensweise solcher Gesellschaften. Es handelt sich um rechtlich und wirtschaftlich ausgesprochen schwer verständliche Konstrukte. Viele Reeder haben keine eigenen Schiffe mehr, denn das ist viel zu riskant. Statt dessen gründen Fondsfirmen mit einem Eigenkapital von häufig lediglich 1.000,00 EUR einen geschlossenen Fonds in Form einer GmbH & Co. KG und suchen über Banken und freie Anlagevermittler Anleger, die bereit sind, zu investieren. Die Banken und Anlagevermittler erhalten mit 10 – 15 % auf die erbrachte Einlage eine weitaus höhere Provision als für die meisten anderen Anlageformen. Bei manchen Vermittlern sorgte das lange dafür, dass die Fonds mit Hochdruck vertrieben wurden.
Viele ältere Anleger betroffen
Geschlossene Fonds werden gerne zur Risikostreuung ins Portfolio aufgenommen. Vor allem über 50-jährige Anleger kaufen solche Anteile gerne, als Baustein der Altersvorsorge. Aufgrund des Totalverlustrisikos für das eingesetzte Kapital, wie in diesem Fall, sind geschlossene Fonds dafür jedoch nicht geeignet. Ältere Menschen, die auf ihr Erspartes im Rahmen der Altersversorgung angewiesen sind, trifft es besonders hart. Bei einer Laufzeit von mindestens 16 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit gering, das eingesetzte Kapital ohne Verluste zu Lebzeiten zurückzuerhalten. Denn verkäuflich sind die Beteiligungen während der Mindestlaufzeit nicht. Im Falle des Containerschiffsfonds KALAPA SeaClass 4 ist das Risiko Wirklichkeit geworden: Insgesamt lediglich 29% – über den Zeitraum von 10 Jahren – erhielten die Anleger auf ihr eingebrachtes Kapital in Form jährlicher Renditen. Das gesamte eingesetzte Kapital ist dagegen verloren.
Falschbearbeitung leider kein Einzelfall
Bei dem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann aus Hamburg häufen sich diese Fälle. „Es ist eine klare Falschberatung, einem über 70-jährigen eine Anlage mit einer Laufzeit von 16 Jahren oder länger zu verkaufen. Die Anlageempfehlung passt nicht zum Anleger.“ Für ihn ist wichtig, dass er sein Kapital noch zu Lebzeiten zurückerhält bzw. aufzehrt. Derzeit bereitet Rechtsanwalt Dr. Hoffmann mehrere Klagen für geschädigte Anleger vor. Besonders gute Erfolgsaussichten sieht er für Senioren.
Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und Genussrechte. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.
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