CopperBank und Aleut beschließen neue Explorationsabkommen

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Aufgrund der leicht unterschiedlichen Struktur seien auch leicht unterschiedliche Explorationsarbeiten nötig.

BildDie Kupfer- Gold-Explorationsgesellschaft CopperBank (ISIN: CA2176211019 / CSE: CBK) hat die vereinbarte Explorationsvereinbarung für die ,Pyramid‘- und ,San Diego Bay‘-Projekte erfüllt und gleich eine neue Vereinbarung für die nächsten drei Jahre abgeschlossen. Demzufolge wird CopperBank in diesem und im nächsten Jahr wenigstens 300.000 USD in die Weiterentwicklung der Projekte investieren, wobei im dritten Jahr 500.000 USD fällig werden. Zudem wurde vereinbart, dass der Anspruch auf die Option eines Minenvertrages, den CopperBank sich bereits für Teile des ,San Diego‘-Projekts gesichert hat, zu den gleichen Bedingungen weiterhin bestehen bleibt, wie in der Vereinbarung vom 30. Juni 2010 verankert.

Aber auch das ,Pyramid‘-Projekt ist von einer neuen Explorationsvereinbarung betroffen. Diese wurde vorerst um zwei Jahre (2018 und 2019) verlängert. Hier allerdings wird CopperBank pro Jahr 1.000.000 USD investieren. Nach Investition der Komplettsumme, oder aber spätestens zum 01. Januar 2020, wenn der Vertrag erfüllt sein muss, hat CopperBank die Option auf einen Minenvertrag, für Teile des ,Pyramid‘-Projekts. Hierfür gelten die vorteilhaften Konditionen der vorherigen Optionsvereinbarung vom 30. Juni 2010 weiter.

Der Unternehmenschef von CopperBank, Gianni Kovacevic – https://www.youtube.com/watch?v=rMi3AJwzw3E -, zeigte sich sehr erfreut über die ausgehandelten Verträge und sagte: „Wir freuen uns sehr, unsere Partnerschaft mit der Aleut Corporation fortzuführen. Unsere konsequente Ausrichtung auf die verantwortungsvolle Weiterentwicklung beider Projekte zeigt sich in dieser Erweiterung der Explorationsphase der ursprünglichen Vereinbarung aus dem Jahr 2010 mit den bisherigen Betreibern. Da in einigen Bereichen der Projekte von 2013 bis 2016 keine oder nur sehr wenig Exploration betrieben wurde, ist es sehr wichtig, das Projekt weiter voranzutreiben.“

Zudem hätte man die Trennung der beiden ,Pyramid‘ und ,San Diego Bay‘-Projekte auf diesem sehr großen Landpaket erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der leicht unterschiedlichen Struktur seien auch leicht unterschiedliche Explorationsarbeiten nötig, die aber dennoch aus gemeinsamen Logistik-, Ausrüstungs- und Lagereinrichtungen kosteneffizient durchgeführt werden könnten. Außerdem hätte man so bedeutend bessere Möglichkeiten alle Optionen zu erkunden, um Shareholder Value in jedem einzelnen Projekt kollektiv aber dennoch unabhängig zu maximieren.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kannBesonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

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Author: PM-Ersteller

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