Corona-Maske: Pflicht oder Kür?

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ARAG Experten informieren über die Bestimmungen zur Maskenpflicht (Stand 22.4.)

Alltagsmaske, Mund-Nasen-Schutz, Communitymasken – wie auch immer man die Bedeckung nennt: Sie kann den Träger nicht vor einer Covid-19-Infektion bewahren, aber sie schützt andere Menschen unter Umständen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Und obwohl die Bundesregierung es bislang bei der dringenden Empfehlung belässt, führen immer mehr Bundesländer zum Schutz vor Corona die Maskenpflicht in Geschäften, Bussen und Bahnen ein. Zudem haben bereits einige Kommunen unabhängig von Bund und Ländern einen Mundschutz vorgeschrieben. Welche Regelungen ab wann wo gelten, wissen die ARAG Experten.

Hier ist die Maske schon Pflicht
Bereits verpflichtend eingeführt ist der Mund-Nasen-Schutz in Sachsen. Unabhängig vom Land Thüringen sind auch schon der thüringische Landkreis Nordhausen und die Stadt Jena vorgeprescht und hatten einen Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Ebenso die baden-württembergischen Orte Sulz am Neckar und Kirchheim unter Teck, die noch vor dem Land Baden-Württemberg, was gestern folgte, einen Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Nahverkehr, in Taxen, Geschäften oder beim Arzt angeordnet hatten. Ist keine Maske vorhanden, genügen behelfsmäßig auch ein Schal oder ein einfaches Tuch.

Ab Donnerstag, 23. April
In Sachsen-Anhalt ist der Gesichtsschutz vorgeschrieben.

Ab Freitag, 24. April
Auch in Thüringen muss eine einfache Atemmaske getragen werden.

Ab Montag, 27. April
Nun wird die Maskenpflicht in vielen anderen Bundesländern Pflicht: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen schreiben eine Bedeckung von Mund und Nase in Bussen, Bahnen und Geschäften vor. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin gilt die Pflicht nur in Taxi, Bus und Bahn. Und in Hamburg muss der Schutz nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften, sondern auch auf Wochenmärkten getragen werden.

Ab Mittwoch, 29. April
Schleswig-Holsteiner durften bislang noch ohne Maske einkaufen gehen oder Bus und Bahn fahren. Nun gilt aber auch im nördlichsten Bundesland die Maskenpflicht.

Damit ist zurzeit Bremen das einzige Bundesland, das noch keine Pflicht zum Tragen von Masken eingeführt hat. Der Bremer Senat plant allerdings, am Freitag noch einmal über das Thema zu beraten.

Egal, welche Art Maske getragen wird, die ARAG Experten weisen darauf hin, dass man beim Aufsetzen und Abnehmen der Maske darauf achten sollte, vorhandene Atem-Tröpfchen nicht über die Hände zu verteilen. Beim Autofahren mit einer Maske muss darauf geachtet werden, dass das Gesicht noch ausreichend erkennbar ist. Besser ist es, die Maske während der Fahrt abzusetzen. Und Brillenträger müssen beachten, dass die Brillengläser beim Tragen einer Maske leicht beschlagen und die Sicht beeinträchtigen können.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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