Corona-Test nur vor Rückkehr in Pflegeheim oder Kurzzeitpflege

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Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen unterstützt Gesundheitsamt

BildIn jüngster Zeit fordern ambulante Pflegedienste immer öfter Corona-Tests für Klinikpatienten, die in die Häuslichkeit zurückkehren. Zudem wird geäußert, dass positiv getestete Patienten auch ohne Erkrankungssymptome stationär aufgenommen werden sollen. „Solche Forderungen sind absurd und widersprechen den geltenden Verordnungen.“ Der Ärztliche Direktor Dr. med. Hans-Joachim Kluger stellt klar: „Im Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen werden jederzeit alle Maßnahmen ergriffen, um Patienten und Mitarbeitende gemäß geltender Corona-Verordnungen in Sachsen-Anhalt medizinisch und pflegerisch zu versorgen. Darüber hinaus gibt es nach der aktuellen 9. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt keine allgemeine Testpflicht für Patienten bei Entlassung aus der stationären Behandlung im Krankenhaus.“

Gesundheitszentrum unterstützt Gesundheitsamt

Das Konzept des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausweitung der Testungen auf SARS-CoV-2 vom 10.11.2020 sieht Kontrolltestungen durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt bei asymptomatischen Personen nur dann vor, wenn diese aus einem stationären Aufenthalt direkt in ein Pflegeheim oder in eine Kurzzeitpflege entlassen werden.

Die angespannte Pandemie-Situation im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bringt die Mit-arbeitenden im hiesigen Gesundheitsamt allerdings an ihre Leistungsgrenzen. Um hier für etwas Entlastung zu sorgen werden direkt im Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen die genannten Kontrollabstriche bei allen Patienten vorgenommen, die Heimbewohner sind oder in die Kurzzeitpflege kommen. „Das ist eine Kulanzleistung, die natürlich auch deshalb organisiert wird, um eine Entlassung dieser Patientengruppe zu ermöglichen, sobald sie medizinisch vertretbar ist. Nur so lassen sich wieder Bettenkapazitäten für weitere Corona-Patienten mit schweren Verläufen vor Ort schaffen. Maßstab für Aufnahme und Verbleib in einem Krankenhaus ist allein die Notwendigkeit einer stationären Behandlung“, sagt Norman Schaaf, Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Gesundheitszentrum Bitterfeld/ Wolfen
Frau Grit Hachmeister
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2
06749 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland

fon ..: 03493/ 31 3017
fax ..: 03493 31 3018
web ..: http://www.gzbiwo.de
email : ghachmeister@gzbiwo.de

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Frau Grit Hachmeister
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Author: PM-Ersteller

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