Countdown für den Darlehenswiderruf: Frist bis zum 21. Juni nutzen
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Für den Widerruf von Immobiliendarlehen läuft der Countdown: Altverträge können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Danach erlischt das „ewige Widerrufsrecht“.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehens zur Immobilienfinanzierung können Verbraucher Beträge im fünfstelligen Bereich sparen. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, ist auch von der Kredithöhe und den vereinbarten Zinskonditionen abhängig. Nach einer Gesetzesänderung erlischt allerdings das sog. „ewige Widerrufsrecht“ für diese Verträge am 21. Juni 2016. Verbraucher, die ihr Darlehen widerrufen möchten, können sich an einen im Bankrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.
In der Regel lässt sich ein Darlehen auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies ist nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg bei einem überwiegenden Teil der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkredite der Fall. Häufig führen schon geringfügige inhaltliche oder formale Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. In der Konsequenz wurde dann die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt, so dass der Widerruf auch heute noch möglich ist.
Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass Banken und Sparkassen den Widerruf nicht einfach akzeptieren werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das „ewige Widerrufsfrist“ bald erlischt, könnten sie versuchen die letzten Wochen bis zum 21. Juni noch zu überbrücken und auf Zeit zu spielen. Verbraucher sollten daher hartnäckig bleiben. Denn die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig. Den gängigen Argumenten der Banken wie Verwirkung oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts haben verschiedene Gerichte inzwischen eine Absage erteilt, so dass sich eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung durchgesetzt hat.
Für die Verbraucher ergibt sich durch den Darlehenswiderruf die Möglichkeit, günstig umzuschulden und von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitieren. Bei bereits vorzeitig abgelösten Darlehen kann durch einen erfolgreichen Widerruf auch die Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt werden.
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