Mit Crowdinvesting und der Beteiligung an den Prozesskosten ansprechende Renditen zu erreichen, ist das erklärte Ziel des Startup Prozesskostenbeteiligungsportal. www.pkbp.de Die Crowdinvestoren erzielen je nach Beteiligung Renditen, welche mit herkömmlichen Finanzdienstleistungsprodukten nicht vergleichbar sind. Der Gewinnhebel liegen je nach Beteiligung zwischen dem 5- und 20- fachen des eingesetzten Kapitals und teilweise auch darüber. Das Portal weist darauf hin, dass die Crowdinvestoren je nach Beteiligung zwischen 500% und 5.000% erzielen. Dem steht natürlich gegenüber, dass jede Klage mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Jedoch werden die eingestellten Klagen vorher auf ihre grundsätzliche Durchführbarkeit überprüft. Gegebenenfalls werden externe Fachanwälte zu den Vorprüfungen hinzugezogen. Erst wenn alle Vorzeichen mehrheitlich auf Positiv stehen, werden die Klagen eingereicht. Ein monatliches Reporting informiert die Anleger über den jeweiligen Stand der einzelnen Verfahren. Überzeichnungen werden durch eine Kenntlichmachung bei den jeweiligen Produkten angezeigt. Den Anlegern bietet sich dann die Gelegenheit, auf anderen Beteiligungsangebote auszuweichen. Der Anlagemindestbetrag liegt bei 100 € oder 200€, es kann jedoch auch ein Mehrfaches dieser Beträge gezeichnet werden. Das Portal bietet ebenfalls im aktuellen Dieseskandal den Betroffenen seine Hilfe an. Die Geschädigten können sich über das Portal registrieren und somit an den jeweiligen Sammelklageverfahren teilnehmen. Für die Teilnahme und dem Listing wird ein Betrag von 5€ erhoben, dieser dient ausschließlich dem administrativen Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der Klage. 95% der Klageergebnisse fließen an die Geschädigten zurück. Lediglich die Anwalts- und Gerichtskosten werden hiervon in Abzug gebracht. Auch hierzu weist das Portal darauf hin, dass die Anwaltskosten gesondert verhandelt werden. Das Portal ist ebenfalls auf der Suche nach Klagen, z.B. aus dem Finanzdienstleitungsbereich, bietet hier bei gleichgelagerter Schadensgrundlage, den Geschädigten seine Unterstützung, bzw. die Vorbereitung und Durchführung entsprechender Klagen an. Interessierte Business Angel sind herzlich eingeladen, sich als weitere Gründer zu beteiligen. Das Portal weist darauf hin, dass noch zu bestimmende Umsatzanteile in eine Stiftung fließen, welche sich ausschließlich bedürftiger Kinder annimmt. Weitere Informationen hierzu sind auf dem Portal hinterlegt.
Prozessfinanzierung über Crowdinvest, bzw. Crowdfunding
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