Die Jecken sind los: Vom 23. Feburar bis 1. März sind die Straßen in vielen Teilen Deutschlands wieder übersät mit Cowboys, Hexen und Piraten. Und da sich echte Karnevalisten nicht zweimal im gleichen Kostüm sehen lassen, wird oft täglich ein neues Ouftit gebraucht. Wer nicht selbst zu Nadel und Faden greift, bestellt heute im Internet. Doch was, wenn das Kostüm nicht rechtzeitig ankommt oder wider erwarten nicht passt? Was Verbraucher beim Online-Shopping beachten sollten, um die fünfte Jahreszeit in vollen (Karnevals-) Zügen zu genießen, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.
1. Was tun, wenn das online bestellte, vermeintlich perfekte Kostüm doch nicht passt?
Dr. Carsten Föhlisch: Das Widerrufsrecht ist beim Online-Shopping auf 14 Tage befristet. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Käufer die Ware erhalten hat. Bei mehreren Lieferungen, die zusammen bestellt wurden, läuft die Frist erst ab Erhalt des letzten Paketes. Hat der Händler nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
2. Gibt es Kostüme oder Accessoires, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind?
Dr. Carsten Föhlisch: Es gibt tatsächlich eine Reihe von Waren, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind. Dazu gehören unter anderem Artikel, die nach Kundenvorgabe angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wer sich also sein maßgeschneidertes Clownskostüm anfertigen lässt, der sollte dringend beachten, dass eine Rückgabe vom Online-Händler ausgeschlossen werden kann. Kein Grund für eine Verweigerung der Rücknahme ist allerdings, dass der Händler die Ware “extra bestellt” hat, oder wenn es sich um ein reduziertes Kostüm handelt.
3. Wenn ich aufgrund von Krankheit nicht Karneval feiern konnte – bekomme ich mein Geld für das nicht getragene Kostüm wieder?
Dr. Carsten Föhlisch: Natürlich können Verbraucher innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Kostüm ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Der Händler ist dann verpflichtet, das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Er kann aber die Rückzahlung so lange verweigern, bis er tatsächlich auch das Kostüm zurückerhalten hat. Sind die 14 Tage verstrichen, hat der Käufer keinen Anspruch mehr, seine Bestellung zu widerrufen. In diesem Fall muss er das bestellte Kostüm bezahlen.
4. Wie sicher ist es, wenn ich meine Kostümbestellung per Vorkasse bezahle?
Dr. Carsten Föhlisch: Gerade bei Erstkäufern akzeptieren Online-Shops häufig nur die Zahlung per Vorkasse, Nachnahme oder PayPal. Bei Zahlung per Vorkasse gehen Online-Käufer mit einer Geld-zurück-Garantie auf Nummer sicher. Damit sind Verbraucher zum Beispiel bei Problemen wie einer nicht erfolgten Lieferung abgesichert. Jeder Shop, der mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet ist, bietet eine Geld-zurück-Garantie an.
5. Was passiert, wenn ich mein Karnevalskostüm rechtzeitig bestelle und bezahle, es aber erst am Aschermittwoch geliefert wird?
Dr. Carsten Föhlisch: Online-Shops sind dazu verpflichtet, konkrete Lieferzeiten bei Produkten zu nennen, wenn diese nicht sofort lieferbar sind. An die angegebenen Lieferzeiten muss sich der Shop dann auch halten. Ist das nicht der Fall, hat der Käufer nach Fristsetzung die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen und unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Wichtig: Es muss sich um eine verbindliche Angabe handeln, zum Beispiel “Lieferung vor Weiberfastnacht”. Nicht verbindlich ist beispielsweise die Information “ca. 3-5 Tage”. Wer sicherstellen möchte, dass das Wunschkostüm pünktlich geliefert wird, sollte rechtzeitig vor den jecken Tagen bestellen, so dass auch noch genügend Zeit für einen Umtausch bleibt. Und wer ganz sichergehen will, kann die Shoppingplattform von Trusted Shops für seine Recherchen nach Kostüm-Shops nutzen: Denn unter www.trustedshops.de werden ausschließlich Produkte von sicheren, zertifizierten Anbietern gelistet.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein “Rundum-sicher-Paket” bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt “Locatrust” verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
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