Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger:
Interessante Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube vor kurzem zum Thema Pausenzeiten, der wissen wollte, ob der Arbeitgeber eigentlich zwei Stunden Pause am Stück anordnen darf. Wie siehst Du das denn?
Fachanwalt Bredereck:
Das ist in der Tat eine interessante Frage. Grundsätzlich ist es ja so, dass das Arbeitszeitgesetz dem Arbeitgeber verschiedene Vorgaben zu Pausenzeiten etc. macht, die er mindestens einzuhalten hat. Er kann aber natürlich darüber hinaus auch mehr Pausen gewähren, als zwingend vorgeschrieben sind. Teilweise kann es dazu auch Vorgaben in Arbeits- oder Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geben, die dann für den Arbeitgeber wiederum bindend sind. Die Möglichkeit, zusätzliche Pausen anzuordnen, etwa weil man der Meinung ist, dass sich die Arbeitnehmer mehr erholen sollten, besteht also grundsätzlich für den Arbeitgeber.
Maximilian Renger:
Was soll ich denn als Arbeitnehmer überhaupt gegen zusätzliche Pausen haben?
Fachanwalt Bredereck:
Nun ja, wenn einem der Chef jetzt erlaubt, auch während der Arbeitszeit Pausen einzulegen, wird man natürlich eher nichts dagegen haben. Die klassische Pause aber zählt ja nicht zur Arbeitszeit. Das heißt es gibt keine Vergütung und die tatsächliche Arbeitszeit läuft erst im Anschluss weiter. Das finden viele Arbeitnehmer dann verständlicherweise nicht mehr so toll.
Maximilian Renger:
Darf der Arbeitgeber denn solche langen Pausen einseitig anordnen?
Fachanwalt Bredereck:
Da habe ich durchaus meine Zweifel. Mir sind keine medizinischen Erwägungen bekannt, nach denen es zwingend sinnvoll oder notwendig wäre, zwei Stunden Pause zu machen. Es kann natürlich in bestimmten Bereichen (z. B. LKW-Fahrer) wieder Ausnahmen geben, in denen das Gesetz etwa auch entsprechend lange Pausenzeiten vorschreibt. In „normalen“ Arbeitsverhältnissen dagegen würde ich zwei Stunden Pause nicht für erforderlich halten, mit der Folge, dass der Arbeitgeber das auch nicht einseitig anordnen darf. Andernfalls müssten Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von acht Stunden ganze zehn Stunden auf der Arbeit verbringen plus ggf. noch längere Anfahrtszeiten in Kauf nehmen. Das halte ich nicht für gerechtfertigt, solange kein besonderes Interesse des Arbeitgebers oder spezielle gesetzliche Vorschriften vorliegen.
Maximilian Renger: Verstehe, vielen Dank.
10.4.2017
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