Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Laura F. aus Gera:
Zurzeit darf ich wegen eines Fahrverbots nicht Auto fahren. Meine Wohnung ist nicht gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Kann ich während des Fahrverbots mit meinem E-Bike zur Arbeit fahren?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Das hängt vom Typ des motorisierten Fahrrads ab. § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass Zweiräder, deren Motor die Tretkraft des Fahrers nur unterstützt, und die maximal 250 Watt Leistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit haben, rechtlich als Fahrräder behandelt werden. Dies gilt auch, wenn der Motor eine Anfahrhilfe mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h ohne Treten ermöglicht. Diese Fahrzeuge werden meist als Pedelecs bezeichnet. Für sie gilt das zeitlich begrenzte Fahrverbot nicht. Anders ist es jedoch mit den sogenannten E-Bikes und S-Pedelecs. Als E-Bikes werden meist Zweiräder bezeichnet, die ohne Tretunterstützung allein mit einem Elektromotor unterwegs sind. S-Pedelecs sind Pedelecs, die mehr als 25 km/h erreichen. Diese Verkehrsmittel können je nach Bauart und Variante bis zu 45 km/h schnell sein – und gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern als Leichtmofa beziehungsweise als Kleinkraftrad. Für sie gilt das Fahrverbot. Wer trotzdem mit einem E-Bike oder einem S-Pedelec fährt, obwohl der Führerschein amtlich verwahrt wird, macht sich daher strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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