Das Bestellerprinzip feiert seinen ersten Geburtstag

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Heute vor genau einem Jahr (am 1. Juni 2015) trat das Bestellerprinzip bei der Maklerprovision in Kraft. Wie hat das den Mietmarkt verändert?

Das Bestellerprinzip feiert seinen ersten Geburtstag
Angelika Bartsch, Bartsch & Rozmarin Immobilien

Genau vor einem Jahr, am 1. Juni 2015, trat das Bestellerprinzip in Kraft. Dies stellte einen spürbaren Eingriff in den bisherigen Vermittlungsmarkt bezüglich der Vermietung von Wohnimmobilien dar. Wir sprechen mit Frau Angelika Bartsch, Inhaberin des Maklerbüros, Bartsch & Rozmarin Immobilien aus München-Sendling, die durch ihre jahrelange Spezialisierung als “Vermietspezialist” diese gravierende Veränderung zu spüren bekommen hat.

Was hat sich im Allgemeinen durch die Einführung des Bestellerprinzips für Sie als Maklerunternehmen verändert?
“Man kann sagen, dass die Umsätze in der Vermietung um etwa 40-50 % herunter gegangen sind. Die Einführung des Bestellerprinzips war also für uns, wie auch für die meisten anderen Maklerunternehmen die Vermietung in ihrem Serviceangebot haben, definitiv spürbar.”

Welche Vermieter beauftragen Sie dennoch mit der Vermietung?
“Wir betreuen viele Vermieter, die sich in anderen Städten oder im Ausland befinden und selbstverständlich einen Profi vor Ort benötigen, der die Neuvermietung ihrer Immobilie zuverlässig übernimmt. Diese rechnen mit entsprechenden Transaktionskosten, haben auf der anderen Seite aber auch keine andere Wahl, da sie sich nicht vor Ort befinden, und sich daher nicht selbst um die Neumietersuche kümmern können.”

Gibt es auch Vermieter die “Dumpingangebote”von ihnen erwarten?
“Nein. Die Vermieter, die uns beauftragen wissen, wie viel Arbeit in einer Mietersuche steckt und möchten diese Dienstleistung auch angemessen honorieren. Die meisten Vermieter akzeptieren zwischen 1,5 und zwei Nettokaltmieten zzg. Mehrwertsteuer für unseren Vermietungs-Service.”

Wie sieht es mit Vermietern aus, die sich diesen Service nicht leisten können oder nur kleinere Dienstleistungen benötigen, d.h. vielleicht nur einen Mietvertrag oder eine Bonitätsprüfung?
“Selbstverständlich haben wir eine ausführliche Preisliste für alle unsere Dienstleistungen im Rahmen der Mietersuche, die auch sämtliche kleineren Services oder Teil-Services berücksichtigt. Wir möchten diese Vermieter nicht aus unserem Kundenkreis ausschließen. Die Servicedienstleistung soll der individuellen Situation und den Wünschen des Vermieters entsprechen. Es gibt eben verschiedene Vermietertypen . Dies können wir nachvollziehen und stellen uns darauf ein.”

Hat sich die Einstellung oder das Verhalten von Vermietern und Mietern seit Einführung des Bestellerprinzips verändert?
“Ja. Man würde vermuten, dass Mietinteressenten nun dankbar sind dafür, dass sie keine Provision mehr übernehmen müssen. Oft ist genau das Gegenteil der Fall. Sie kommen teilweise nicht mehr so zuverlässig auf Besichtigungstermine und bemühen sich nicht mehr so sehr um eine Wohnung, beziehungsweise sehen unseren individuellen Service als selbstverständlich an und sind anspruchsvoll. Im Gegensatz dazu sind Vermieter die unseren Service honorieren sehr dankbar dafür und es kommt viel positive Resonanz und Goodwill. Angesichts dieser Tatsache allein wäre es gut gewesen wenn der Gesetzgeber eine 50/50-Lösung festgelegt hätte.”

Haben Sie Mietinteressenten in ihrer Kartei die sie mit der Wohnungssuche beauftragen?
“Selbstverständlich melden sich Mietinteressenten bei uns, die uns um Ihre Hilfe bei der Wohnungssuche bitten. In etwa 20% dieser Mietinteressenten sind auch bereit für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision zu übernehmen. Wir berücksichtigen diese Mietinteressenten, wenn sich ein Vermieter bei uns meldet und uns über eine Wohnung informiert. Eine erfolgreiche Vermittlung gelingt uns jedoch nur sehr selten da es sich hier verhält wie in einer Partnervermittlung. Es müssen sehr viele Kriterien passen und wir dürfen das Objekt auch nicht kennen. Zudem haben viele Mietinteressenten, die eine Provision übernehmen unrealistische Vorstellungen, was die Lage und den Preis der Wohnung angeht. Es ist sehr aufwändig auf diese Weise eine passende Wohnung zu finden und es muss schon auch ein Quäntchen Glück dabei sein.”

Vermietspezialist, Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG

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Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Angelika Bartsch
Dauthendeystraße 2
81377 München
089-892684-10
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http://www.vermietspezialist.de/

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Angelika Bartsch
Dauthendeystraße 2
81377 München
089-892684-10
bartsch@bartsch-rozmarin.de
http://www.bartsch-rozmarin.de

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Author: pr-gateway

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