Das eigene Auto verleihen – mehr als ein Freundschaftsdienst

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ARAG Experten über die Risiken, wenn man sein Auto verleiht

Das eigene Auto verleihen - mehr als ein Freundschaftsdienst

Mal eben dem Kumpel das eigene Auto leihen, wenn dessen Wagen in der Werkstatt steht? Oder der Freundin, die umzieht? Klar. Warum nicht? Die ARAG Experten nennen einige triftige Gründe, warum man eben nicht so einfach seine Autoschlüssel aus der Hand geben sollte. Bei einem Unfall kann durch diesen Freundschaftsdienst nämlich viel Ärger entstehen.

Vertrag prüfen
Bevor man sein eigenes Fahrzeug verleiht, sollte man einen Blick in seinen Versicherungsvertrag werfen. Denn dort kann ein eingeschränkter Nutzerkreis festgelegt sein. Oft sind dabei weitere Fahrer, Fahrer, die nicht zur Familie gehören, oder solche unter einem bestimmten Alter ausgeschlossen.

Eigenen Vertrag schließen
So spießig es auch klingt: Ein Vertrag zwischen Kumpel und Halter sorgt für Klarheit. Hierin sollte vor allem festgelegt werden, dass der Freund das Auto auf eigene Gefahr nutzt. Es sollte ebenfalls geklärt werden, wer bei Schäden für die Reparaturkosten aufkommt. Dies ist nach Auskunft der ARAG Experten insbesondere bei einer Teilkaskoversicherung wichtig, die zwar Fremdschäden bezahlt, aber nicht die am eigenen Fahrzeug. Aber auch bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung sollte festgelegt werden, wer bei einem Unfall die Selbstbeteiligung zahlt. Doch es gibt weitere Punkte zu beachten: Wer zahlt die Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach einem Unfall? Wer übernimmt die Kosten, wenn die Haftpflichtversicherung nach einem Unfall zwar den Schaden zahlt, aber den Tarif daraufhin erhöht? Wer kommt dafür auf, wenn die Versicherung bei schweren oder vorsätzlichen Verfehlungen im Straßenverkehr sogar eine Jahresprämie als Strafzahlung fordert? Darüber hinaus kann im Vertrag auch noch festgelegt werden, wie viele Kilometer der Ausleiher fahren darf, wie lange er das Auto benötigt, wer im Falle einer längeren Leihperiode die laufenden Kosten trägt und ob der Wagen an weitere Freunde verliehen werden darf.

Knöllchen vom Kumpel
Ärger beim Verleihen kann es auch geben, wenn der Freund sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält. Daher raten die ARAG Experten, vertraglich festzuhalten, wer für Bußgelder zahlt. Grundsätzlich muss zwar der Fahrer zahlen – wenn er denn ermittelt werden kann. Anders sieht es nach Angaben der ARAG Experten jedoch aus, wenn es im ruhenden Verkehr zu Verstößen kommt, weil der Kumpel das ausgeliehene Auto etwa falsch parkt. Dafür muss der Halter zahlen.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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