Das Ende des Geoblockings

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ARAG Experten über die neue Geoblocking-Verordnung

Das Ende des Geoblockings

Am 3. Dezember 2018 tritt die neue Geoblocking-Verordnung in Kraft. Geoblocking war bisher die im Internet eingesetzte Technik zur regionalen Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter. Die Technik kam insbesondere beim Urheberschutz von digitalen Inhalten zum Einsatz, hielt EU-Bürger aber auch vom Internet-Shopping im Ausland ab. Somit waren ausgerechnet in der digitalen Welt die Grenzen der EU-Länder noch weitgehend undurchlässig. Doch diese Grenzblockaden werden am 3. Dezember 2018 abgebaut. Dann dürfen Online-Händler den Zugriff auf ihre Website nicht mehr auf Kunden aus bestimmten EU-Ländern einschränken, so ARAG Experten.

Die Tricks der Händler
Mit Geoblocking konnten Händler bisher noch verhindern, dass Kunden aus allen Ländern der EU auf das günstigste Angebot einer Ware zugreifen können. Eine Methode war die sogenannte Zwangsumleitung. Wer sich zum Beispiel in Frankreich einen Stabmixer im Internet bestellen wollte, fand schnell heraus, dass das betreffende Gerät auf der deutschen Internetseite des Anbieters wesentlich preiswerter wäre. Also versuchte der französische Kunde auf die deutsche Internetseite zu gelangen – doch ohne Erfolg. Er wurde durch das Geoblocking immer wieder auf die französische Seite umgeleitet – Schnäppchen, adieu! Doch die Zwangsumleitung war nicht der einzige Trick der Händler, um eine Bestellung zum ausländischen Schnäppchenpreis zu vereiteln. Manchmal lehnten sie die Bezahlung mit Kreditkarten aus bestimmten EU-Ländern ab, manchmal verwiesen sie auf Zwischenhändler im Land des Käufers mit höheren Preisen. Besonders ärgerlich war der „Disneyland-Fall“: Kunden aus unterschiedlichen Ländern sind laut ARAG Experten jahrelang durch das Tracking ihrer Herkunft zu unterschiedlichen Preisen für den Pariser Vergnügungspark geführt worden.

Das EU-Parlament verbannt das Geoblocking
Die Abgeordneten im EU-Parlament brachten am 06.02. 2018 mit großer Mehrheit eine weitgehende Verbannung des Geoblockings auf den Weg. Wie notwendig dieser Schritt war, hat eine Untersuchung der EU-Kommission vor zwei Jahren ergeben. Damals war die unterschiedliche Behandlung bestimmter Kunden auf der Grundlage ihres Wohnortes oder ihrer Nationalität bei fast zwei Dritteln aller Online-Händler Realität. Ab dem 3. Dezember gilt die neue Geoblocking-Verordnung (VO EU Nr. 2018/302). Zukünftig werden für Deutsche, Franzosen und alle EU-Bürger im Internet die gleichen Preise gelten. Wer in einem Supermarkt einkaufen geht, muss schließlich auch den ausgezeichneten Preis bezahlen und nicht mehr oder weniger, weil er eine bestimmte Nationalität hat. Die Online-Händler müssen allerdings nicht jede Leistung erbringen, wenn beispielsweise der Versand viel zu teuer wäre. Sollten sich Verbraucher trotz der Neuregelung diskriminiert fühlen, können sie dagegen klagen oder sich zunächst einmal an eine Clearing-Stelle wenden, die – auch das legt die neue EU-Regelung fest – in jedem EU-Land eingerichtet werden muss.

Bei einigen Branchen bleibt es beim Geoblocking
Eine Reihe von Wirtschaftszweigen sind aus dem Anwendungsbereich der Geoblocking-Verordnung ausgenommen. Dadurch wird die Reichweite der Regelung eingeschränkt und das Geoblocking, insbesondere im Bereich von digitalen und urheberrechtlich geschützten Inhalten, so nicht vollends abgeschafft. Ausgenommen sind folgende Branchen:
-Verkehrsdienstleistungen (Damit ist sie auf Flugtickets nicht anwendbar.)
-Finanzdienstleistung
-Gesundheitsdienstleistung
-Telekommunikation
-Glücksspiel

Bei bezahlten Streamingdiensten wie Sky Go, Netflix oder Spotify ist das Geoblocking schon seit längerem verboten. Das kostenlose Streaming etwa aus den Mediatheken der Fernsehsender orientiert sich aber weiterhin an den nationalen Grenzen der Mitgliedsstaaten, um die Urheberrechte zu schützen. Die sind innerhalb der EU nämlich auch weiterhin national geregelt, erläutern ARAG Experten.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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