Kaufmannsarten nach HGB
Kaufmann oder nicht Kaufmann? – Das ist oft eine schwierige Frage. Mit dem richtigen Fachwissen lässt sie sich allerdings sehr schnell und leicht beantworten. So gesehen sollte der angehende Betriebswirt/in (IHK) auch in der mündlichen Prüfung nicht stolpern, wenn die Frage nach den Kaufmannsarten nach HGB gestellt wird. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo die Antwort auf diese Frage und gibt auch Tipps für das Einprägen und Behalten des Lernstoffs.
Im tagtäglichen Leben kommen Verbraucher und Unternehmer immer wieder in eine Kaufsituation. Doch nicht jeder, der etwas verkauft, ist auch gleichzeitig ein Kaufmann oder eine Kauffrau. Anders ausgedrückt: Die Begriffe Verkäufer und Kaufmann sind nicht synonym. Der Begriff des Kaufmanns ist im HGB definiert. Und genau darauf nimmt die Prüfungsfrage „Welche Kaufleute werden nach dem HGB, nach dem Handelsgesetzbuch unterschieden?“ Bezug.
Drei Kaufmannsarten
Rein prüfungstechnisch kann diese Frage kurz und präzise beantwortet werden, denn das HGB unterscheidet drei Arten von Kaufleuten:
Es gibt den Ist-Kaufmann, bzw. auch die Ist-Kauffrau,
es gibt Kann-Kaufmann,
und es gibt den Form-Kaufmann.
Für das Gedächtnis entscheidend ist hier also zunächst die Strukturzahl drei (entsprechend den drei Arten von Kaufleuten). Die Bezeichnung „Kaufmann“ bleibt gleich, die wesentliche Unterscheidung liegt in den ergänzenden Begriffen „Ist“, „Kann“ und „Form“.
Die hier vorgestellte Prüfungsfrage kann als Einstiegsfrage angesehen werden, um vor dort aus weiter in das Themengebiet abzutauchen. Sie kann auch auftauchen, um Prüfungsblockaden des Kandidaten zu lösen oder um zum Abschluss der der Prüfung der Form halber noch ein anderes Thema zu berühren, ohne den Kandidaten in Schwierigkeiten zu bringen.
Wer die Frage etwas ausführlicher beantworten möchte, um so Prüfungszeit für sich zu gewinnen oder auch um sich ein Sprungbrett für weitere Fragen zu schaffen, der kann auch auf die Hintergründe, d.h. die Rechtsgrundlage eingehen: Im HGB, dem Handelsgesetzbuch, findet sich die Rechtsgrundlage für den Ist-Kaufmann im Paragraf 1. Der Kann-Kaufmann wird in den Paragrafen 2 und 3 behandelt. Dann gibt es einen kleinen Sprung, denn der Form-Kaufmann ist geregelt in Paragraf 6 HGB.
Das komplette, kostenlose Video “ Kaufmannsarten nach HGB“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.
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