Beschreiben Sie den Ablauf beim Dokumentenakkreditiv!
Spätestens angesichts der zunehmenden Globalisierung werden internationale Warenlieferungen immer bedeutsamer. Dabei taucht auch oft die international gebräucliche Modalitäten-Bezeichnung L/C auf. Diese Abkürzung sorgt regelmäßig für Kopfzerbrechen. Doch auch die deutsche Bezeichnung “Dokumentenakkreditiv” ist nicht jedem geläufig. In seinem kostenlosen Schulungsvideo erklärt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert, was es mit diesem Kürzel auf sich hat und wie das Dokumentenakkreditiv funktioniert.
Wer Waren aus dem internationalen Ausland bestellt oder dorthin liefert, muss auch die Zahlung sicherstellen. Während dies bei nationalen und häufig auch bei EU-Geschäften relativ einfach ist, herrschen im internationalen Geschäftsverkehr andere Modalitäten. Dazu gehört auch das Dokumentenakkreditiv. Bei Verträgen mit internationalen Geschäftspartnern wird dafür häufig die Abkürzung L/C verwendet. L/C steht für Letter of Credit und meint nichts anderes als die deutsche Bezeichnung Dokumentenakkreditiv.
9 Schritte beim Dokumenten-Akkreditiv
Das Verfahren besteht insgesamt aus neun Schritten, die einfach der Reihenfolge nach abgearbeitet werden:
Im ersten Schritt steht der Kaufvertrag zwischen dem Exporteur, der die Ware verkauft und das Geld bekommt, und dem Importeur, der die Ware bekommt und das Geld bezahlen muss. Hier wird dann auch das Zahlungsverfahren L/C (Letter of Credit) oder Dokumentenakkreditiv vereinbart.
Im zweiten Schritt, dem Akkreditiv-Eröffnungsantrag, wendet sich der Importeur jetzt an seine Hausbank und bittet diese, ein im Rahmen eines zuvor vereinbarten Rahmenbudgets ein Akkreditiv, also ein unbedingtes Zahlungsversprechen für ihn zu eröffnen.
Der dritte Schritt ist das Akkreditiv-Eröffnungsschreiben, das von Hausbank des Importeurs an die Bank des Exporteurs gesendet wird. Es ist gleichzeitig das Signal an die Bank des Exporteurs, dass die Bahn des Importeurs das Akkreditiv eröffnet hat und für die Zahlung geradesteht.
Im vierten Schritt benachrichtigt die Bank des Exporteurs diesen über die Zahlungszusage der Bank des Importeurs, also seines Kunden.
Der Exporteur kann nun in Schritt fünf die Ware auf den Weg bringen, etwa zum Reeder oder Spediteur, und fügt dessen Dokumenten noch seine eigene Handelsrechnung hinzu.
In Schritt sechs reicht nun der Exporteur seiner Hausbank, die Dokumente ein. Die Bank prüft die Dokumente, und der Exporteur erhält relativ zeitnah sein Geld, noch bevor oder während die Ware sich noch auf dem Lieferweg befindet.
Darauf folgt Schritt sieben: Die Bank des Exporteurs, die nun die Dokumente hat, , versendet die Dokumente an die Bank des Importeurs.
In Schritt acht prüft die Bank des Importeurs die Dokumente ebenfalls auf formale Richtigkeit, zahlt zu Lasten des Importeurs und händigt diesem die Dokumente aus. Das ist deshalb wichtig, da die Dokumente die Zugangsberechtigung zur Ware sind.
Im letzten, neunten Schritt holt der Importeur die Ware gegen die Dokumente ab. Er legt die Dokumente vor und bekommt dafür die Ware.
Dieses Verfahren des Dokumenten-Akkreditiv ist also für beide Parteien eine sichere Zahlungsmethode im internationalen Warenhandel.
Das komplette, kostenlose Video ” Beschreiben Sie den Ablauf beim Dokumentenakkreditiv!” finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens.
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK und Personalfachkauffrau/mann IHK.
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