Das Personalgespräch – darf der Arbeitnehmer ein Personalgespräch verweigern?

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Namefruits

Fragen von Rechtsanwalt Jochen Resch an Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.

Rechtsanwalt Resch: Wir hatten neulich über Personalgespräche geredet. Da habe ich noch eine Frage. Darf man das Personalgespräch als Arbeitnehmer verweigern?

Fachanwalt Bredereck: Das kommt drauf an. Regelmäßig darf man das Gespräch nicht verweigern und es ist auch meistens wenig sinnvoll dies zu tun.

Rechtsanwalt Resch: Jetzt kommst du wahrscheinlich wieder mit dem fehlenden Kündigungsschutz im Kleinbetrieb.

Fachanwalt Bredereck: Ja, wenn der Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, hat man keinen Kündigungsschutz. Ob die Weigerung zum Personalgespräch dann berechtigt ist oder nicht spielt keine Rolle, wenn man den Job los ist.

Rechtsanwalt Resch: Gut, also nehmen wir mal an, es handelt sich um einen größeren Betrieb.

Fachanwalt Bredereck: Dann ist ein Personalgespräch in der Regel zulässig. Es kann aber sein, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber bestimmte Abläufe und Häufigkeiten vereinbart hat. Dann muss sich der Arbeitgeber grundsätzlich auch daran halten. Hier sollte man im Zweifel beim Betriebsrat nachfragen.

Rechtsanwalt Resch: Immer wieder gibt es Streit, ob der Arbeitnehmer auch während einer Erkrankung zum Arbeitgeber zum Personalgespräch zitiert werden darf.

Fachanwalt Bredereck: Der Streit wird weniger werden. Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell entschieden, dass das derjenige, der krank ist, auch nicht zum Personalgespräch erscheinen muss. Es mag aber auch weiterhin Sonderfälle geben, wenn es zum Beispiel um eine Wiedereingliederung geht oder andere Themen im Zusammenhang mit der Erkrankung und der Genesung.

Rechtsanwalt Resch: Was, wenn sich der Arbeitnehmer nicht sicher ist, ob er während der Erkrankung zum Personalgespräch muss oder nicht?

Fachanwalt Bredereck: Dann würde ich mir vorsorglich ein Attest besorgen, welches nicht nur die allgemeine Arbeitsunfähigkeit, sondern auch die Unfähigkeit, an einem entsprechenden Personalgespräch teilzunehmen, bestätigt.

Rechtsanwalt Resch: Gibt es noch andere Verweigerungsgründe?

Fachanwalt Bredereck: Das Bundesarbeitsgericht meint, dass der Arbeitnehmer auch nicht an Gesprächen teilnehmen muss, in denen es nur um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, geht. Auch wenn der Inhalt des geplanten Gesprächs überhaupt nicht mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang steht, muss man nicht an dem Mitarbeitergespräch teilnehmen.

Rechtsanwalt Resch: Also einfach verweigern?

Fachanwalt Bredereck: Erst beraten lassen, dann verweigern. Eine unzulässige Verweigerung stellt eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Das kann abgemahnt werden und im Wiederholungsfall auch als Grundlage für eine (fristlose) Kündigung herangezogen werden.

28.2.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: