Das Sylter Testament als flexible Alternative zum Berliner Testament für vermögende Ehepaare

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Durch das Sylter Testament können Ehepaare ihre Vermögensnachfolge flexibel gestalten, Freibeträge optimal ausnutzen und mitunter hohe Erbschaftssteuern sparen.

Das Sylter Testament als flexible Alternative zum Berliner Testament für vermögende Ehepaare
Selzer Reiff Notare, Frankfurt: Was ist das Sylter Testament und für wen ist es geeignet?

Frankfurt, 15. November 2024 – Viele Ehepaare wünschen sich eine effiziente und steueroptimierte Nachlassregelung. Eine Alternative zum weitverbreiteten Berliner Testament ist das sogenannte „Sylter Testament“. Diese besondere Testamentsgestaltung ermöglicht eine optimale Nutzung der steuerlichen Freibeträge und eine gezielte Vermögensübertragung. Insbesondere bei größeren Vermögen bietet diese Variante erhebliche Vorteile.

Was ist Sylter Testament?

Das klassische Berliner Testament sieht vor, dass der überlebende Ehegatte zunächst das gesamte Vermögen erbt. Die Kinder treten erst als Schlusserben auf, wenn beide Elternteile verstorben sind. Da Vermögenswerte dadurch in zwei Erbfällen nacheinander versteuert werden müssen, kann es zu höheren Erbschaftssteuerbelastungen kommen. Steuerfreibeträge bleiben unter Umständen ungenutzt.

Im Gegensatz dazu folgt das Sylter Testament einem anderen Prinzip: Bereits beim Tod des ersten Ehegatten erhalten die Kinder Anteile oder Vermögenswerte. Der überlebende Ehepartner wird durch Nießbrauchrechte, Vermächtnisse oder Wohnrechte abgesichert, ohne selbst Alleinerbe zu sein. Dadurch können die steuerlichen Freibeträge der Kinder in Höhe von je 400.000 Euro bereits im ersten Erbfall ausgeschöpft werden. Die Steuerlast verringert sich.

Vorteile in der Vermögensverteilung und Unterschiede zum Berliner Testament

Die wesentlichen Unterschiede bestehen in der Erbfolge und Vermögensverteilung. Während das Berliner Testament eine vollständige Übertragung des Vermögens auf den überlebenden Ehegatten vorsieht, erhalten beim Sylter Testament die Kinder bereits im ersten Erbfall bestimmte Anteile oder Vermögenswerte. So bleibt das Vermögen nicht bis zum Tod des zweiten Elternteils „blockiert“, und es ergeben sich steuerliche Vorteile.

Insbesondere für Unternehmensnachfolgen kann das Sylter Testament sinnvoll sein: Es ermöglicht die direkte Weitergabe von Unternehmensanteilen an die Kinder im ersten Erbfall. Dies mindert potenzielle Konflikte mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen und wahrt die Kontinuität der Unternehmensführung. Steuerliche Vorteile wie der Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG können in Anspruch genommen werden, wenn die Freibeträge optimal genutzt werden.

Vorteile und Risiken des Sylter Testaments

Die Vorteile dieser Testamentsgestaltung umfassen steuerliche Optimierung, Flexibilität und die klare Regelung der Unternehmensnachfolge. Jedoch birgt das Sylter Testament auch Risiken. Pflichtteilsansprüche des überlebenden Ehepartners können etwa geltend gemacht werden, falls dieser sich finanziell benachteiligt fühlt. Ebenso sind komplizierte Miteigentumsverhältnisse unter den Erben möglich. Diese Risiken lassen sich durch den Einsatz eines Testamentsvollstreckers oder klare Nachlassregelungen mindern.

Für wen ist das Sylter Testament geeignet?

Das Sylter Testament eignet sich besonders für vermögende Ehepaare, bei denen der überlebende Ehegatte finanziell eigenständig ist und nicht das gesamte Erbe benötigt. Auch Paare, die eine Unternehmensnachfolge planen, profitieren vom Sylter Testament. Zudem eignet sich diese Variante für Erblasser, die keine dauerhafte Bindung wie beim Berliner Testament wünschen.

Fachliche Beratung und Testament erstellen beim Notar

Auch wenn es möglich ist, ein Testament eigenhändig zu verfassen, ist eine professionelle Erstellung oft unverzichtbar – insbesondere bei komplexeren Vermögen oder Unternehmensanteilen.

Die Beratung durch einen Notar und ggf. steuerlichen Fachberater ist hierbei fast unerlässlich. Ein erfahrener Notar sorgt für die rechtskonforme Erstellung und Beurkundung des Testaments.

Notarielle Testamente bieten zudem zusätzliche Sicherheit: Sie werden automatisch im Zentralen Testamentsregister eingetragen und beim Nachlassgericht verwahrt. Dies sorgt im Erbfall für Klarheit und kann Kosten sparen.

Weitere Informationen zu den Themen Sylter Testament und Testamentserrichtung beim Notar finden Sie hier:

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/sylter-testament/

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/testament-schreiben-diese-vorteile-bietet-ihnen-die-zusammenarbeit-mit-einem-notar/

Selzer Reiff Notare: Partner im Erbrecht

Wer rechtzeitig vorgesorgt und eine geordnete Vermögensübertragung geplant hat, sichert seine Lieben umfassend ab und verhindert späteren Streit unter Erben und Verwandten. Das Notarbüro Selzer Reiff Notare aus Frankfurt bietet langjährige Erfahrung beim Thema Erbe und Testament.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen und Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Die beiden Notarinnen betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen. Als in Frankfurt berufene Notare bieten sie das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an: von Immobilienkäufen über Eheverträge und Testamente bis zur Beurkundung unterschiedlichster Rechtsvorgänge. Für Unternehmen bieten Selzer Reiff Notare bei Gründungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen, Nachfolge etc. die notwendige notarielle Unterstützung.

Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Tag-It: Sylter Testament, Berliner Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag, Erbe, Nachlass regeln, Unternehmertestament, Unternehmensnachfolge, Notar, Notariat, Frankfurt

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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