Kissing, 21. Juni 2017 – Datenschutzbeauftragte befinden sich derzeit in einer Zwickmühle. Einerseits gilt noch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Andererseits steht die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor der Tür. Das heißt also, jetzt das alte Recht anzuwenden, ohne die Vorbereitung auf das neue Recht zu vernachlässigen. Das Datenschutz-Portal www.datenschutz-praxis.de geht daher einen ungewöhnlichen Weg.
Die regelmäßig erscheinenden Beiträge zu aktuellen Urteilen kommentieren in bewährter Weise die Bedeutung für den jetzigen Datenschutz-Alltag des Praktikers im Unternehmen. Der Autor Dr. Eugen Ehmann gibt nun zugleich einen Ausblick darauf, wie die Entscheidungen wohl unter der Datenschutz-Grundverordnung ausgefallen wären und mit welcher Begründung. So können Datenschutzbeauftragte sich gleichzeitig über beides informieren – aktuelles und zukünftiges Recht.
In diesem Jahr bereits erschienene Urteils-Besprechungen wurden überarbeitet und angepasst. So sind nun alle Beiträge, die seit Anfang 2017 online gegangen sind, mit einem Ausblick auf die Datenschutz-Grundverordnung versehen. Auch einige besonders wichtige ältere Entscheidungen haben ein „Upgrade“ auf die DSGVO bekommen.
Die ab 25. Mai 2018 geltende DSGVO ist aber natürlich nicht nur in den Urteilsbesprechungen Thema, sondern auch in zahlreichen weiteren Online-Fachbeiträgen. In Kombination mit der Zeitschrift Datenschutz PRAXIS, deren Texte noch weiter in die Tiefe gehen, können sich Datenschutzbeauftragte so optimal für ihren Arbeitsalltag rüsten.
www.datenschutz-praxis.de – das Portal für Datenschutzbeauftragte
Online-Portal mit Urteilen, Fachbeiträgen, aktuellen Meldungen und Arbeitshilfen zum Download
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Datenschutz PRAXIS – die Datenschutz-Zeitschrift
Zeitschrift, DIN A4, 20 Seiten + Online-Zugriff auf alle Inhalte unter datenschutz-praxis.de
Preis: 189 Euro zzgl. MwSt. und Versand für 12 Ausgaben im Jahr
Best.-Nr.: Z9100J, ISSN: 1614-6867
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