Dauercamping: Wohnzimmer unter dem Sternenzelt

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ARAG Experten informieren über das Dauercampen

Dauercamping: Wohnzimmer unter dem Sternenzelt

Einige Menschen entscheiden sich dafür, ihre Zelte bzw. Wohnmobile oder Wohnwagen nicht nur für ein Wochenende, sondern auf unbestimmte Zeit auf einem Campingplatz aufzuschlagen. Die Vorzüge liegen auf der Hand: Abgeschiedenheit, frische Luft und die Möglichkeit, dem städtischen Trubel zu entkommen. Und zwar ganzjährig und bei fast jedem Wetter. Aber ist das noch Campen oder schon Wohnen? Die ARAG Experten haben das Thema Dauercamping einmal unter die Lupe genommen.

Wie geht Dauercamping?
Sich einfach über einen unbestimmten Zeitraum irgendwo in die Natur zu stellen, ist keine gute Idee, denn das ist in Deutschland – unabhängig vom Zeitraum – in der Regel verboten. Meist mietet ein Dauercamper daher auf einem Campingplatz einen Standplatz und die zugehörigen Dienstleistungen, wie etwa Brötchenservice, TV- und Internetanschluss oder ganzjährig geöffnete Sanitäranlagen für einen längeren Zeitraum an. Einige Campingplätze bieten für langfristige Vermietungen sogar besondere Komfortplätze und eigene Postfächer an. Die Ausprägungen des Dauercampens sind allerdings sehr unterschiedlich. Die einen verbringen den Großteil des Jahres im dauerhaft aufgestellten, fahruntüchtigen Wohnwagen oder Wohnmobil mit festen An-, Vor- und Überbauten. Andere sogenannte Reisecamper mieten einen Stellplatz nur deswegen dauerhaft, weil sie ohnehin außerhalb der Urlaubszeit einen Abstellplatz für ihr Fahrzeug benötigen. So kann dieses dann auch an Wochenenden wie ein Ferienhaus genutzt werden.

Auf dem Campingplatz wohnen?
Nicht wenige Menschen in Deutschland leben vorwiegend oder dauerhaft auf dem Campingplatz. Sie haben oft keinen anderen Wohnsitz mehr; das Mietverhältnis mit den Betreibern des Campingplatzes ist auf Dauer angelegt. Seit Jahrzehnten wird dieses Dauerwohnen von vielen Kommunen toleriert. So klären viele Gemeinden die Situation, indem sie einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse akzeptieren und der Campingplatz als Zweitwohnsitz fungiert. Zahlreiche Dauercamper haben sogar ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet, dafür ist allerdings die Erlaubnis des Platzbetreibers erforderlich.

Stellt sich die Frage, ob das rechtlich zulässig ist: Laut ARAG Experten kann jeder nach den bestehenden Vorschriften des Melderechts seinen Hauptwohnsitz auf dem Gebiet eines Campingplatzes anmelden. Allerdings kollidieren die Vorschriften des Melderechts mitunter mit den baurechtlichen Vorgaben. Zum einen verstößt das Wohnen auf Campingplätzen unter Umständen gegen das Baurecht, wenn die Plätze in Erholungsgebieten liegen, in denen eben das nicht gestattet ist. Zum anderen verstoßen die kleinen Parzellen der Bewohner oft gegen geltende Brandschutzbestimmungen. In der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO) des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es beispielsweise in Paragraf 5 Absatz 1: „Camping- und Wochenendplätze sind durch mindestens fünf Meter breite Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte zu unterteilen“. Mit ein paar Anbauten und Vorzelten sind diese Brandschutzstreifen und somit eine ungehinderte Feuerwehrzufahrt schnell graue Theorie. ARAG Experten empfehlen daher dringend, auf Dauercamping-Arealen auf die Einhaltung der Brandschutzbedingungen zu achten.

Auf was müssen Dauercamper achten?
Wer sein mobiles Heim wirklich dauerhaft abstellt, sollte laut ARAG Experten darauf achten, Platten aus Stein oder Holz unter die Reifen zu legen, damit sie im weichen Boden nicht einsinken. Standschäden an den Reifen können vermieden werden, indem die Reifen demontiert und stattdessen Metallstützen eingesetzt werden.

Während der gesamten Dauer der Mietzeit müssen sich Dauercamper um ihren Stellplatz und die unter Umständen darauf befindlichen Pflanzen, Bäume und Hecken kümmern. Auch das Schneeräumen auf und vor der Parzelle kann zu ihren Aufgaben gehören; hier raten die ARAG Experten zu einem Blick in die Platzordnung.

Wie versichern Dauercamper am besten ihr Hab und Gut?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Hausratversicherung in der Regel nicht bei Schäden am Hab und Gut im Campingfahrzeug greift, denn ein Wohnmobil ist kein festes Gebäude und damit ist die Hausratversicherung raus. Doch es gibt eine spezielle Inhaltsversicherung. Sie kann sowohl für gemietete als auch eigene Campingfahrzeuge abgeschlossen werden. Zu den versicherten Gefahren gehören beispielsweise Einbruch, Diebstahl, Brand, Unwetter oder auch ein Unfall. Alles, was nicht fest eingebaut ist, wie etwa Kleidung, Computer, Solaranlage oder Surfboard, ist im Schadensfall versichert.

Benötigt man eine Kfz-Haftpflichtversicherung trotz Dauercamping?
Auch wenn es beim Dauercampen in der Regel nicht ums Reisen geht: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch bei Wohnmobilen, die nur ab und zu bewegt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden ab, die man selbst bei einem Unfall bei anderen verursacht. Wer auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, benötigt eine Kaskoversicherung. Ob Teil- oder Vollkasko hängt davon ab, welchen Umfang an Schäden man versichern möchte. Die Teilkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, beispielsweise durch Diebstahl, Unwetter, aber auch durch Brand, Glasbruch oder Wild. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Fahrzeughalter mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen müssen.

Die Vollkasko zahlt im Prinzip bei denselben Schäden, leistet zusätzlich aber auch bei Vandalismus – leider ein Phänomen, was bei Campingfahrzeugen nicht selten vorkommt, vor allem wenn sie nachlässig gesichert sind. Darüber hinaus übernimmt eine Vollkasko die Schäden am Wohnmobil, die der Fahrer bei einem Unfall verursacht hat. Hier raten die ARAG Experten zu einem Tarif, der auch grobe Fahrlässigkeit voll absichert, damit auch unbedachte Schäden, wie etwa bei einer zu geringen Durchfahrtshöhe in einem Tunnel, abgesichert sind.

Sollten Dauercamper ihr Fahrzeug abmelden?
Ob Wohnwagen oder Wohnmobil: Sofern ein Fahrzeug dauerhaft abgestellt und nicht mehr bewegt wird und nur noch als Ferienunterkunft genutzt wird, kann es abgemeldet werden. Damit entfallen sowohl TÜV-Pflicht als auch Kfz-Steuer. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass manche Campingplätze nur angemeldete Wohnanhänger oder Camper akzeptieren. Bleiben die vier Campingwände angemeldet, müssen sie regelmäßig zum TÜV und sollten so auf der Parzelle geparkt werden, dass sie angekuppelt und bewegt werden können.

Darf man in Deutschland eigentlich in seinem Auto übernachten?

Übernachten ja, aber wohnen nein, sagen die ARAG Experten und verraten hier, was erlaubt ist.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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