Deadline für TSE – Nachweis bei elektronischen Kassensystemen: 31. März 2021

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Deadline für TSE - Nachweis bei elektronischen Kassensystemen: 31. März 2021
Steuerberater Roland Franz

Essen – In den letzten Jahren ist häufig über die Thematik des sogenannten Kassengesetzes, in dem der Einsatz von elektronischen Kassensystemen beschrieben wird, berichtet worden. In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 1. Januar 2020 mit einer sogenannten Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung, die wahrscheinlich Corona bedingt und aufgrund der Tatsache, dass die Industrie der Nachrüstung nicht fristgerecht nachkommen konnte, bis 31. März 2021 verlängert wurde.

Ab 1. April 2021 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit der sogenannten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. „Ansonsten könnte es teuer werden. Alle, die elektronische Kassensysteme einsetzen, sollten daher dafür Sorge tragen, dass die Herstellerbescheinigungen über die TSE bis zum 31. März 2021 unter Angabe ihrer Steuernummer bei ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht wird“, rät Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
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Moltkeplatz 1
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