Fachlich Interessierte, Praktiker und Betroffene können ab 22. November 2016 bei einem Online-Austausch im Diskussionsforum Reha- und Teilhaberecht mitmachen und ihre Fragen zur Diskussion stellen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Ansatz, um die Arbeitsfähigkeit nach längerer Krankheit wiederherzustellen. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten. Im Team suchen Arbeitgeber, Betroffene, betriebliche Interessenvertretung und weitere Beteiligte Wege, um die Beschäftigung von erkrankten Mitarbeitern wieder zu ermöglichen und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Wie gut funktioniert das in der Praxis? Welche Rolle spielt das allgemeine Präventionsverfahren? Und was sollte von einem Bundesteilhabegesetz mit Blick auf diese Instrumente erwartet werden können? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ruft fachlich Interessierte, Praktiker und Betroffene dazu auf, ab dem 22. November 2016 Fragen und Meinungen zum Thema “Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention” online zu diskutieren.
Sind Beschäftigte insgesamt mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig, stellt sich häufig die Frage, wie es am Arbeitsplatz weitergehen soll. Das Betriebliche Eingliederungs-management (BEM) wurde 2004 mit § 84 Abs. 2 SGB IX als gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber eingeführt. Es gibt den Beteiligten an einem Arbeitsverhältnis ein Verfahren an die Hand, um Optionen für die Weiterbeschäftigung zu prüfen und Rahmenbedingungen abzustecken. Das BEM kann somit dem Risiko eines Arbeitsplatzverlustes entgegenwirken. Diesem Ziel dient auch das allgemeine Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX (beide Instrumente sollen nach dem Bundesteilhabegesetz künftig in einem neuen § 167 SGB IX geregelt sein). Das BEM-Verfahren kann z. B. die gesundheitsgerechte (Neu-)Gestaltung des Arbeitsplatzes umfassen, eine Anpassung der Stellenbeschreibung oder der Arbeitszeit. Wenn die Maßnahmen greifen, bleibt dem Betrieb die Fachkompetenz von Mitarbeitenden erhalten, und die Betroffenen selbst können weiterhin am Arbeitsleben teilhaben, was sich auch positiv auf ihre Gesundheit und Teilhabe auswirken kann.
Nicht immer gelingt dies, es kann auch Misserfolge geben. Woran liegt es, wenn das BEM scheitert? Was sind die typischen Probleme im BEM-Verfahren und welche Rollen spielen die verschiedenen Akteure von Personalverantwortlichen über Integrationsamt und betrieblicher Interessenvertretung bis hin zu den Betroffenen? Wie steht es um die praktische Bedeutung des allgemeinen Präventionsverfahrens neben oder im Zusammenspiel mit dem BEM? Welche Qualitätsanforderungen sind zu stellen und wo gibt es gesetzlichen Nachbesserungsbedarf? Vom 22. November bis 13. Dezember 2016 führt die DVfR hierzu eine öffentliche Online-Diskussion mit dem Titel “Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention” auf der Plattform “Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (FMA)” durch.
Unter Mitwirkung von REHADAT, Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung, werden dazu Fragen gesammelt. Interessierte sind eingeladen, ihre Fragen und Meinungen zum Thema online einzureichen oder per E-Mail an info@reha-recht.de zu senden (Stichwort “BEM”). Für die aktive Teilnahme auf der Plattform unter fma.reha-recht.de ist eine Registrierung erforderlich, dort sind auch weitere Informationen zum Ablauf der Online-Diskussion abrufbar. Das Mitlesen der Diskussion ist ohne Registrierung möglich.
Der Fachaustausch wird u. a. von folgenden Expertinnen und Experten begleitet:
– Marianne Giesert, IAF Institut für Arbeitsfähigkeit, Mainz, Projekt “Neue Wege im BEM”
– Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Forschungsdirektor Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH Halle)
– Klaus Leuchter, Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk (esa, “eingliedern statt ausgliedern”), Disability Manager (CDMP)
– Prof. Dr. iur. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
– Ass. iur. Marcus Schian, Projektleiter, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
– Christine Zumbeck, Volljuristin DGB Bildungswerk Bund, Projekt “RE-BEM” (mit Dr. Christiane Stegmann und Dr. Regina Richter)
Seit 2014 finden bei FMA mehrmals im Jahr Online-Diskussionen zu verschiedenen Themen des Reha- und Teilhaberechts statt. Unter anderem fanden bereits Diskussionen zur Stufenweisen Wiedereingliederung, zur Heil- und Hilfsmittelversorgung sowie zur Inklusion und Barrierefreiheit im Arbeitsleben statt. Alle bisherigen Diskussionen können bei FMA nachgelesen werden, zudem wurden jeweils Zusammenfassungen als Fachbeiträge veröffentlicht. “Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht” ist ein Angebot von reha-recht.de in Trägerschaft der DVfR.
Über:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V.
Frau Livia Grupp
Maaßstr. 26
69123 Mannheim
Deutschland
fon ..: 0622118790121
web ..: http://www.dvfr.de
email : l.grupp@dvfr.de
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Pressekontakt:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V.
Herr Steffen Heidt
Maaßstr. 26
69123 Mannheim
fon ..: 062211879010
web ..: http://www.reha-recht.de
email :