Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze – Lebensmittelrecht

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

EU-Verordnung: Weniger Acrylamid in Lebensmitteln

Der Stoff Acrylamid entsteht beim Backen, Braten und Frittieren von stärkehaltigen Lebensmitteln und gilt als krebserregend. Am 11. April 2018 tritt laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) eine EU-Verordnung in Kraft, die Lebensmittelhersteller und Gastronomiebetriebe aller Art verpflichtet, den Acrylamidgehalt in den entsprechenden Lebensmitteln zu senken. Das sollen sie mit verschiedenen Maßnahmen erreichen, zum Beispiel mit weniger Hitze beim Garprozess oder stärkearmen Kartoffeln für Pommes. Auf größere Unternehmen kommen darüber hinaus neue Dokumentationspflichten zu.
VO (EU) 2017/2158 vom 20. November 2017

Hintergrundinformation:
Werden stärkehaltige Lebensmittel bei der Herstellung oder Zubereitung stark erhitzt, entsteht durch eine chemische Reaktion Acrylamid. Das kann etwa bei Pommes, Kartoffelchips, Keksen, Brot, Frühstückszerealien, Kaffee und Getreidebeikost für Kleinkinder der Fall sein. Acrylamid entsteht beim Backen, Frittieren und Braten – nicht beim Kochen – und erhöht das Krebsrisiko. Um den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln zu verringern, hat die EU-Kommission 2017 eine EU-weite Verordnung verabschiedet, die am 11. April 2018 in Kraft tritt.

Wen betrifft die Neuregelung?
Die Verordnung betrifft jeden, der Lebensmittel herstellt und verkauft. Dazu gehört die Lebensmittelindustrie genauso wie Restaurants, Bäckereien oder die Imbissbude um die Ecke. Allerdings erlegt die Verordnung kleineren Unternehmern weniger Pflichten auf als großen Betrieben.

Wie sollen Unternehmer Verbraucher schützen?
Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice enthält die Verordnung keine verbindlichen Höchstwerte für Acrylamid. Sie gibt jedoch Richtwerte vor. Um diese möglichst weit zu unterschreiten, sind die Unternehmer künftig verpflichtet, bei der Herstellung und Zubereitung der Lebensmittel eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Zubereitung von Pommes sollen sie zum Beispiel Kartoffeln mit möglichst geringem Stärkegehalt verwenden. Die Knollen sollen bei einer Temperatur von über 6 Grad Celsius und bei einer bestimmten Luftfeuchtigkeit lagern. Um die Stärke auszuwaschen, sollen die Betriebe oder Gastronomen die Kartoffelstreifen vor dem Frittieren blanchieren oder sogar länger in kaltes Wasser einweichen. Zudem gibt die Verordnung Richtwerte für die Temperatur bei der Zubereitung vor. Fritteusen beispielsweise sollen unter 175 Grad bleiben. Die Verordnung enthält eine Vielzahl solcher Vorgaben für verschiedene Lebensmittelarten. Größere Lebensmittelhersteller sind verpflichtet, regelmäßig Proben ihrer Ware im Labor untersuchen zu lassen und ihre Maßnahmen zu dokumentieren.

Was ist sonst noch wichtig für Verbraucher?
Auf Lebensmittelverpackungen müssen künftig Hinweise stehen, wie Käufer das Produkt möglichst Acrylamid-arm zubereiten können. Dies betrifft beispielsweise Backtemperatur und -dauer. Faustregel: Je dunkler etwas gebacken oder gebraten ist, desto höher ist der Acrylamidgehalt. Bei Kartoffeln ist eine goldgelbe Farbe optimal. Gleiches gilt für Kroketten, Aufbackbrötchen oder Toast: vergolden statt bräunen. Übrigens: Fleisch und Fisch sowie alle nicht erhitzten, gekochten oder gedünsteten Lebensmittel sind frei von Acrylamid.
Verordnung (EU) 2017/2158 vom 20. November 2017

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: