Mieterin muss Handwerker in die Wohnung lassen – auch mit 92
(Bildquelle: ERGO Group)
Beauftragt ein Vermieter notwendige Instandsetzungsarbeiten, müssen die Mieter die Handwerker nach Voranmeldung in die Wohnung lassen und ihnen Aufmaß- und Vorbereitungsarbeiten gestatten. Ein hohes Alter der Mieter ändert daran nichts. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht München entschieden.
Worum ging es bei Gericht?
Die 92-jährige Mieterin einer Wohnung in München hatte sich bereits vor Jahren über undichte Fenster und Schimmel beschwert und daraufhin die Miete gemindert. Mitte 2018 teilte ihr der Vermieter mit, dass nach längerer Diskussion in der Eigentümerversammlung ein Austausch der Fenster stattfinde. Die Arbeiten würden schätzungsweise vier Tage dauern. Im September sollte ein Termin für Aufmaßarbeiten stattfinden. Dazu müssten Handwerker in die Wohnung kommen. Die Mieterin lehnte jedoch alle angebotenen Termine ab. Zuvor müsse der Vermieter ihr die Übernahme von Hotelkosten, Mahlzeiten sowie Reinigungskosten schriftlich zusagen. Da sie altersbedingt ängstlicher geworden sei, müsse der Vermieter mit ihr anders umgehen als mit jüngeren Mietern. Der Vermieter wandte ein, dass der genaue Umfang der Arbeiten noch gar nicht feststünde. Diesen sollten die Handwerker erst bei dem umstrittenen Termin feststellen.
Das Urteil
Das Amtsgericht München gab dem Vermieter Recht. Die Mieterin müsse nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von fünf Tagen montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr die Handwerker für die Aufmaß- und Vorbereitungsarbeiten in die Wohnung lassen. „Das Gericht wies darauf hin, dass Mieter Maßnahmen dulden müssen, die zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietwohnung erforderlich sind“, so Michaela Rassat. Der Vermieter sei verpflichtet, Arbeiten in der Wohnung rechtzeitig anzukündigen und deren ungefähre Dauer sowie Art und Umfang mitzuteilen. Dies sei hier geschehen. Vorbereitungsarbeiten, wie in diesem Fall, seien ebenfalls zu dulden – auch wenn die Mieterin bereits 92 sei. „Das Gericht erklärte, dass dies insbesondere dann gilt, wenn die Arbeiten einen Mangel beseitigen sollen, den der Mieter bereits gerügt und wegen dem er die Miete gemindert hat“, ergänzt Rassat.
Was bedeutet das für Mieter?
Eine Mietminderung wegen Mängeln hat den Zweck, Druck auf den Vermieter auszuüben, damit er die Mängel beseitigt. Will der Vermieter sich der Sache annehmen und Handwerker schicken, muss der Mieter sie auch in die Wohnung lassen – zumindest solange sie nach Voranmeldung und zu normalen Tageszeiten erscheinen. Dies gilt unabhängig vom Alter der Mieter. „Unter Umständen können Mieter einen Anspruch auf die Erstattung von Hotelkosten haben, wenn ihre Wohnung wegen Erhaltungsmaßnahmen unbewohnbar ist. Allerdings können Mieter ihre Zustimmung zu reinen Aufmaßarbeiten nicht davon abhängig machen, dass der Vermieter ihnen vorher die Erstattung von Hotelkosten zusichert“, so die D.A.S. Expertin.
Amtsgericht München, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. 418 C 18466/18
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com
Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de