Tankstelle: Schwammwischer dient nicht zur Autowäsche
Ein Schwammwischer, der an Tankstellen für die Scheibenreinigung bereitliegt, dient nicht zum Vorwaschen des Autos vor dem Besuch der Waschanlage. Verursacht ein Kunde mit dem Wischer Kratzer auf der Motorhaube seines Autos, kann er den Tankstellenbetreiber daher nicht auf Schadenersatz verklagen. Dies entschied laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Landgericht Coburg.
Worum ging es bei Gericht?
Ein Mann hatte in der Waschanlage einer Tankstelle sein Auto waschen wollen. Zuvor entfernte er hartnäckigen Vogelkot von der Motorhaube. Dazu verwendete er einen bei den Zapfsäulen bereitliegenden Schwammwischer mit Handgriff, der eigentlich zum Säubern von Autoscheiben gedacht war. Die Folge: eine erheblich verkratzte Motorhaube. Nun forderte der Autofahrer vom Tankstellenbetreiber Schadenersatz sowie Anwaltskosten, insgesamt rund 1.000 Euro. Er behauptete, dass sich der Schwamm vom Wischer gelöst habe, sodass dessen Metallrahmen die Motorhaube verkratzen konnte. Der Tankstellenbetreiber sei schuld, da er den mangelhaften Wischer zur Verfügung gestellt habe. Der Betreiber sah dies anders. Er wies darauf hin, dass der Schwammwischer überhaupt nicht zur Autowäsche gedacht oder geeignet sei.
Das Urteil
„Das Landgericht Coburg stellte sich hier auf die Seite des Tankstellenbetreibers“, erklärt Michaela Rassat. Schon vor dem Amtsgericht war der Kläger zuvor erfolglos geblieben: Das Gericht wies darauf hin, dass vor der Waschanlage ein Wasserstrahler stand. Für 50 Cent hätte ihn der Kunde benutzen können, um grobe Verschmutzungen zu lösen. Das Gutachten eines Sachverständigen hatte ergeben, dass der Autofahrer das Wischgerät nicht wie üblich flach, sondern im 45 Grad Winkel immer wieder über die Motorhaube geführt habe. So habe er selbst durch unsachgemäßes Wischen die Schäden verursacht. Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil, begründete seine Entscheidung aber in erster Linie damit, dass der Tankstellenbetreiber seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt habe. Zwar müsse er grundsätzlich dafür sorgen, dass seine Ausstattung ohne Schäden an Kundenfahrzeugen zu benutzen sei. Aber: Der Kläger habe selbst gesagt, dass der Wischer zu Anfang noch intakt und der Schwamm richtig befestigt gewesen sei. Der Tankstellenbetreiber habe gar keine Möglichkeit gehabt, eine Beschädigung des Schwammwischers festzustellen. „Mehr als eine Sichtprüfung solcher Gegenstände können Kunden laut Gericht vom Betreiber einer Tankstelle nicht erwarten“, erklärt Rassat. Damit blieb die Klage erfolglos.
Was bedeutet das für Autofahrer?
Wer Geräte zweckentfremdet und unsachgemäß benutzt, kann hinterher in der Regel nicht deren Eigentümer oder Betreiber für entstandene Schäden verantwortlich machen. Zwar hat der Inhaber einer Tankstelle eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss seine Kunden aber nicht vor jedem noch so unwahrscheinlichen Schaden schützen. „Gerade bei einfachen Gerätschaften – wie einem Schwammwischer – verlangen die Gerichte vom Betreiber keine aufwendigen Kontrollen. Hier ist der gesunde Menschenverstand des Kunden gefragt“, so die Rechtsexpertin.
Landgericht Coburg, Urteil vom 15. März 2019, Az. 33 S 70/18
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com
Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de