Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Zivilrecht

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
etexter

Hotels: Sicherheit geht vor – auch bei Glasscheiben

Hotels müssen so gut wie möglich dafür sorgen, dass Gäste in ihren Räumlichkeiten keine Unfälle haben. Dazu gehört auch, dass größere Glasflächen direkt neben einer gläsernen Eingangstür abgesichert sind, etwa mit Warnaufklebern. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Schleswig.
OLG Schleswig, Az. 11 U 109/16

Hintergrundinformation:
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss so gut wie möglich dafür sorgen, dass andere dadurch keinen Schaden erleiden – zumindest, soweit es zumutbar ist. Das besagt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie betrifft beispielsweise Inhaber von Geschäften mit Publikumsverkehr und Hotels. Wie weit diese Pflicht geht, ist oft Gegenstand von Gerichtsprozessen. Denn auch Passanten, Kunden und Hotelgäste müssen mit offenen Augen durch die Welt gehen und alltägliche Risiken selbst tragen. Die Geschädigten eines Unfalls müssen daher regelmäßig mithaften. Der Fall: Ein Seniorenpaar hatte in einem Hotel an der Ostsee vier Tage Urlaub gemacht. Am letzten Tag verletzte sich die 86-jährige Frau bei dem Versuch, das Hotel durch eine gläserne Drehtür zu betreten. Die Treppe im Eingangsbereich war so breit, dass sich die Gäste, die sich am Treppengeländer abstützten, der Eingangstür von der Seite näherten. Neben der gläsernen Drehtür befanden sich große klare Glasflächen, die bis zum Boden reichten. Die Dame übersah die Glasscheibe, stieß dagegen und stürzte. Für die erlittenen Verletzungen verlangte sie vom Hotel Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Schleswig gestand der Seniorin beides zu. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erläuterte das Gericht, dass hier eine Vorschrift aus der Schleswig-Holsteinischen Bauordnung verletzt worden sei. Danach müssen Glasflächen, die bis zum Boden reichen, eindeutig gekennzeichnet sein. Wegen der Größe des Glaselements reiche es hier nicht aus, es mit einem weißen Rahmen zu umgeben. Es müsse eindeutig erkennbar sein, wo sich eine Türöffnung befinde und wo nicht. Das Gericht erklärte, dass besonders Hotel- und Gaststättenbetreiber sich nicht darauf verlassen dürften, dass ihre Gäste sich jeder Tür vorsichtig näherten. Immerhin seien beim Betreten von Hotels auch Gespräche üblich und nicht jeder Gast komme nüchtern nach Haus. Hier hätte die Glasfläche also deutlich gekennzeichnet sein müssen. Allerdings war das Gericht auch der Ansicht, dass die Klägerin wegen Mitverschuldens ihren Schaden zu einem Drittel selbst tragen müsse. Denn bei dem etwas unübersichtlichen Eingangsbereich sei mehr Vorsicht nötig gewesen. Zudem habe sie sich bereits drei Tage lang im Hotel aufgehalten und den Eingang gekannt.
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 22. Juni 2017, Az. 11 U 109/16

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: