Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Familienrecht

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
freelancermap.de

Sorgerecht: Kind ohne Namen?

Manchmal kommt es vor, dass sich Eltern nicht über den Vor- oder Nachnamen ihres Kindes einigen können. Womöglich sind sie bei der Geburt auch bereits getrennt. Im Notfall kann dann das Familiengericht einem der Elternteile das alleinige Recht zur Namensbestimmung zuweisen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
OLG Nürnberg, Az. 10 UF 838/18

Hintergrundinformation:
Haben Paare – egal ob verheiratet oder unverheiratet – ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind, müssen sie auch gemeinsam über den Namen des Kindes entscheiden. Aber was passiert, wenn sie sich nicht auf einen Namen einigen können? Der Fall: Ein Paar hatte sich noch vor der Geburt seines gemeinsamen Kindes getrennt, legte aber ein gemeinsames Sorgerecht fest. Als das Kind zur Welt kam, waren sich die Eltern einig, welchen ersten Vornamen es bekommen sollte. Der zweite Vorname und der Nachname waren aber strittig. Beide beantragten für sich beim Familiengericht das Recht zur Bestimmung des Vor- und Nachnamens. Laut dem Vater sollten sich darin seine indischen Wurzeln widerspiegeln. Die Mutter wollte selbst den Namen bestimmen. Das Urteil: Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass die Mutter das Recht erhalte, den Nachnamen des Kindes zu bestimmen. Der Grund: Das Kind lebte zusammen mit seiner Halbschwester im Haushalt der Mutter. Für das Kind sei es das Beste, wenn die Mutter und die Geschwister den gleichen Namen tragen. Dies erleichtere das Leben des Kindes, das Interesse des Vaters an einem indischen Namen müsse dahinter zurückstehen. Das Gericht gab aber dem Vater das Recht, den zweiten Vornamen zu bestimmen. Es entspreche durchaus auch dem Wohl des Kindes und zeige dessen Bindung zum Vater, wenn es einen zweiten, indischen Vornamen bekomme.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2018, Az. 10 UF 838/18

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: