Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Mietrecht

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

Mietminderung wegen Baulärm vom Nachbargrundstück

Ein Mieter kann eine Mietminderung auch für Mängel vornehmen, für die der Vermieter nichts kann. Beeinträchtigt ständiger Baulärm vom Nachbargrundstück die Nutzbarkeit einer Mietwohnung, kann deren Mieter die Miete mindern. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Berlin.
LG Berlin, Az. 67 S 76/16

Hintergrundinformation:
Eine Mietminderung können Mieter nach § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geltend machen, wenn die Mietwohnung einen Mangel hat, also das Wohnen dort nur noch unter Beeinträchtigungen möglich ist. Wichtig ist, dass der Mieter nur bei erheblichen Beeinträchtigungen die Miete kürzen darf. Mindert er aus einem unerheblichen Anlass oder übertreibt er es mit der Höhe der Minderung, setzt er sich schnell der Gefahr der Kündigung wegen eines Mietrückstandes aus. Daher sollte eine Mietminderung immer gut überlegt sein. Mängel muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich melden. Unterlässt er dies und kann der Vermieter dadurch keine Abhilfe schaffen, ist eine Mietminderung unzulässig. Der Fall: Eine Mieterin in Berlin hatte im Jahr 2000 eine Wohnung in einem Haus gemietet, neben dem sich eine Baulücke befand. In den Jahren 2013 bis 2015 ließ der Eigentümer des Nachbargrundstückes dort eine Tiefgarage und ein Gebäude bauen. Das Haus, in dem die Mieterin wohnte, war werktags und zum Teil auch am Wochenende Baulärm, Staub und Erschütterungen ausgesetzt. Die Mieterin zahlte während dieser Zeit die volle Miete. Nach Ende der Arbeiten verlangte sie jedoch vom Vermieter rund 20 Prozent der Miete für den lautesten Teilzeitraum der Bauphase – insgesamt etwa 950 Euro – zurück. Das Urteil: Das Landgericht Berlin gestand ihr die Minderung zu. Die Mieterin habe wegen der erheblichen Bauimmissionen das Recht gehabt, die Miete zu mindern. Auch die 20 Prozent seien angemessen. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass die Mietparteien bei Abschluss des Mietvertrages stillschweigend vereinbart hätten, dass die Wohnung die Mindeststandards eines gesundheitlich unbedenklichen Wohnens erfüllen müsse. Diese seien hier bei Weitem nicht eingehalten. Die Bauarbeiten seien auch nicht als ortsüblich hinzunehmen: In Großstädten seien Baumaßnahmen zwar an der Tagesordnung, die überwiegende Zahl der Mietwohnungen sei jedoch nicht derartigen Beeinträchtigungen ausgesetzt – nicht einmal in Berlin. Dass der Vermieter keinerlei Möglichkeiten habe, die Bauimmissionen vom Nachbarn zu verhindern, spiele keine Rolle. Man könne der Mieterin auch nicht vorwerfen, dass sie mit Bauarbeiten in der sichtbaren Baulücke von Anfang an habe rechnen müssen. Das reine Vorhandensein eines unbebauten Grundstücks mit Bäumen lasse keine ausreichenden Rückschlüsse auf spätere Beeinträchtigungen zu.
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.06.2016, Az. 67 S 76/16

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: