Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Mietrecht

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

Verfolgungsjagd: Vermieter muss Mieter Schmerzensgeld zahlen

Vermieter können gegenüber ihrem Mieter kein Hausverbot aussprechen, solange der Mietvertrag noch läuft. Sie haben auch kein Recht dazu, dem Mieter aufzulauern, ihn mit Pfefferspray zu attackieren oder zu verjagen. Verletzt sich der Mieter bei einer solchen Aktion, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München.
AG München, Az. 173 C 15615/16

Hintergrundinformation:
Wenn Eigentümer ihre Immobilie vermieten, hat der Mieter das Hausrecht und bestimmt, wer ein- und ausgeht. Der Vermieter hat diesbezüglich keine Rechte mehr. Kommt es im Mietverhältnis zu Schwierigkeiten, die sich nicht einvernehmlich lösen lassen, sind Anwälte und Gerichte am Zug. Handelt der Vermieter eigenmächtig, kann die Gefahr einer Strafbarkeit, etwa wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch oder gar Körperverletzung bestehen. Auch zivilrechtliche Ansprüche des Mieters, etwa auf Schmerzensgeld, sind dann möglich. Der Fall: Der Eigentümer eines Bürohauses in München hatte sich mehrfach mit einem seiner Mieter über mietvertragliche Fragen gestritten. Der Mieter hatte in dem Haus Räume für seine Firma angemietet. Schließlich reichte es dem Vermieter: Er erteilte dem Mieter ein Hausverbot für das ganze Gebäude. Als sich die beiden ein paar Tage später über den Weg liefen, sprühte der Vermieter Pfefferspray in Richtung des Mieters. Am nächsten Tag kam es zu einer erneuten Begegnung, als der Mieter das Gebäude verließ. Wie Videoaufzeichnungen später bewiesen, hatte der Vermieter ihm regelrecht aufgelauert. Er stürmte laut schreiend mit erhobenem Pfefferspray auf ihn los, der Mieter floh. Dabei stolperte er über den Bordstein, fiel auf die Fahrbahn und zog sich eine Prellung an der Hüfte und mehrere Schürfwunden zu. Der Mieter forderte nun Schmerzensgeld. Der Vermieter glaubte sich im Recht: Er habe das Hausverbot durchsetzen dürfen. Das Urteil: Das Amtsgericht München belehrte ihn eines Besseren. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erläuterte das Gericht, bei einer vermieteten Immobilie habe der Mieter das Hausrecht inne – und nicht der Vermieter. Dieser habe also gar kein Hausverbot verhängen dürfen. Das Gericht sah im Verhalten des Vermieters eine vorsätzliche Körperverletzung. Die Verletzungen des Mieters seien allein durch den Angriff mit anschließender Verfolgungsjagd und einsatzbereitem Pfefferspray entstanden. Eine Mitschuld des Mieters bestehe nicht. Da die Verletzungen des Mieters eher leicht waren, die Hüftprellung aber über einen längeren Zeitraum einen erheblichen Bluterguss und Schmerzen hervorgerufen habe, hielt das Gericht ein Schmerzensgeld von 800 Euro für angemessen.
Amtsgericht München, Urteil vom 22. Dezember 2016, Az. 173 C 15615/16

Weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: