Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Sozialversicherungsrecht

WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Smartbroker

Gesetzliche Unfallversicherung: Tankstopp auf der Heimfahrt ist nicht versichert

Hat ein Arbeitnehmer während eines Tankstopps auf dem Weg vom Job nach Hause einen Unfall, fällt er nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Tanken gehört nicht zum versicherten Arbeitsweg, sondern bereitet diesen nur vor. So hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
SG Stuttgart, Az. S 1 U 2825/16

Hintergrundinformation:
Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings gibt es immer wieder Streit um die Frage, wann ein Arbeitsunfall vorliegt. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für sogenannte Wegeunfälle – also Unfälle auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück. Es ist aber nur der direkte Weg ohne Umwege versichert. Wer mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs ist, muss allerdings auch mal tanken. Da stellt sich die Frage: Ist ein Halt an der Tankstelle bereits eine Unterbrechung des direkten Arbeitsweges? Der Fall: Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg vom Arbeitsplatz nach Hause mit seinem Mofa auf das Gelände einer Tankstelle abgebogen, um zu tanken. Dort rammte ihn ein anderes Fahrzeug. Dabei zog er sich unter anderem Verletzungen an der Lendenwirbelsäule zu. Die gesetzliche Unfallversicherung sah den Unfall nicht als Arbeitsunfall an und versagte dem Mofafahrer ihren Schutz. Das Urteil: Das Sozialgericht Stuttgart bestätigte nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Ansicht des Versicherungsträgers. Der Arbeitsweg sei zwar versichert, sogenannte Vorbereitungshandlungen, um das Fahrzeug betriebsbereit zu machen, jedoch nicht. Dies gelte zumindest, solange das Fahrzeug selbst kein Arbeitsgerät sei. Ein Tankstopp gehöre zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers. Das Tanken könne nur unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wenn es durch unvorhergesehene Umstände, wie eine Umleitung oder einen Stau, nötig sei und der Arbeitnehmer anders nicht nach Hause kommen könne. Hier habe der Arbeitnehmer aber vorhersehen können, dass er tanken müsse. Als weitere Beispiele für nicht versicherte Vorbereitungshandlungen nannte das Gericht das morgendliche Freischaufeln der Garageneinfahrt von Schnee und das Eiskratzen im Winter.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20. Juli 2017, Az. S 1 U 2825/16

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: