Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Wettbewerbsrecht

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

30 Prozent auf (fast) alles: Irreführende Werbung?

Die Werbung eines Möbelhauses, die einen Rabatt „auf fast alles“ verspricht, ist irreführend und unzulässig, wenn laut einer Fußnote die Produkte von rund 40 Herstellern davon ausgenommen sind. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Köln.
OLG Köln, Az. 6 U 153/17

Hintergrundinformation:
Ist eine Werbung irreführend, können Verbraucherschutzverbände, Wettbewerbsvereine oder Konkurrenten dagegen vorgehen und Abmahnungen vornehmen oder gerichtliche Schritte einleiten. Gerade bei Rabattaktionen kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, das den fairen Wettbewerb unter Konkurrenten, aber letztlich auch den fairen Umgang mit dem Verbraucher regelt. Der Fall: Ein Möbelhaus hatte in seiner Werbung einen Rabatt von 30 Prozent „auf fast alles“ angekündigt. Eine Sprechblase darüber verwies darauf, dass der Rabatt für eine ganze Reihe von Warengruppen gelte, darunter Polstermöbel, Küchen und Schlafzimmer. Das Wort „fast“ war im Vergleich zum Rest recht dünn gedruckt, zudem verwies eine Fußnote darauf, dass der Rabatt für die Produkte von insgesamt 40 Herstellern nicht gilt. Ein Wettbewerbsverein sah diese Werbung als irreführend an und mahnte das Möbelhaus ab. Als dies zu keinem Erfolg führte, veranlasste der Verein eine einstweilige Verfügung zwecks Unterlassung der Werbung. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Köln erklärte nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Werbung für unzulässig und gestand den Wettbewerbshütern einen Unterlassungsanspruch gegen das Möbelhaus zu. Die Werbung täusche über einen Preisvorteil und sei deshalb unlauter. Der durchschnittliche Verbraucher müsse die Werbung so verstehen, dass allenfalls die in der Sprechblase nicht erwähnten Warenarten vom Rabatt ausgenommen seien. In Wirklichkeit sei dies jedoch vom Hersteller abhängig. Eine solch falsche Aussage könne das Möbelhaus auch nicht durch einen erläuternden Zusatz richtig stellen. Das bedeutet: Wer mit Rabatten auf „fast alles“ wirbt, darf im Kleingedruckten nicht wieder fast alles vom Rabatt ausschließen. Generell sollten Verbraucher bei Rabatten genau hinschauen, denn häufig verbergen sich Einschränkungen hinter Fußnoten und Randbemerkungen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20. April 2018, Az. 6 U 153/17

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: