Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Wohnungseigentumsrecht

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Allensbach University

Kein Anspruch auf E-Auto-Ladestation für Wohnungseigentümer

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft die Installation einer Stromleitung zu seinem Tiefgaragen-Stellplatz und den Einbau einer Ladestation für ein Elektro-Auto genehmigen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht München I.
LG München I, Az. 36 S 2041/15

Hintergrundinformation:
Die rechtlichen Verhältnisse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). In einer Eigentümergemeinschaft gibt es einerseits das sogenannte Sondereigentum, also die Räume, die der einzelne Eigentümer gekauft hat, und das Gemeinschaftseigentum, wie etwa Treppenhaus, Keller, tragende Wände und Heizungsanlage. Möchte ein Eigentümer etwas durchsetzen, das bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordert, ist Streit oft vorprogrammiert. Der Fall: Ein Wohnungseigentümer in München wollte sich ein Elektro-Auto zulegen. Voraussetzung dafür war eine Ladestation an seinem Tiefgaragenstellplatz, die er auf eigene Kosten installieren wollte. Was aber fehlte, war eine Stromleitung vom Hausverteiler zum Stellplatz. Auf der nächsten Eigentümerversammlung wollte der Mann die Installation dieser Stromleitung genehmigen lassen. Sein Plan wurde jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Der enttäuschte Eigentümer zog gegen den Beschluss vor Gericht. Denn immerhin besage § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG, dass Maßnahmen zur Herstellung eines Energieanschlusses im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnanlage von den anderen Eigentümern zu dulden seien. Das Urteil: Das Landgericht München beurteilte dies anders. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice sah das Gericht in den geplanten Maßnahmen eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, welche die Rechte der anderen Eigentümer über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtige. Die geplante Stromleitung sei später als Teil des Gemeinschaftseigentums auch von der Gemeinschaft instand zu halten. Erteile die Gemeinschaft ihre Zustimmung, könnten auch andere Eigentümer im Rahmen der Gleichbehandlung Ähnliches verlangen. Mit der Folge, dass eine Vielzahl von neuen Leitungen zu ziehen sei. Die anderen Eigentümer könnten der gewünschten Installation daher zustimmen, sie seien dazu aber nicht verpflichtet. Die Regelung über Energieanschlüsse im WEG beziehe sich nur auf die Herstellung eines Mindeststandards nach dem Stand der Technik – und dazu gehörten Ladestationen für Elektro-Autos zumindest bei bereits bestehenden Tiefgaragen nicht.
Landgericht München I, Urteil vom 21. Januar 2016, Az. 36 S 2041/15

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: