Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice

Nachbar kann keinen vorsorglichen Heckenschnitt verlangen

Landesrechtliche Regelungen geben oft vor, wie hoch eine Hecke auf einer Grundstücksgrenze sein darf. Nachbarn können jedoch nicht verlangen, dass der Eigentümer seine Hecke vorsorglich im Herbst und Winter so stark herunterschneidet, dass sie im Sommer die zulässige Höhe nicht überschreitet. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Freiburg.
LG Freiburg, Az. 3 S 171/16

Hintergrundinformation:
Hecken sorgen immer wieder für Streit unter Grundstücksnachbarn. Wachsen sie hoch, sorgen sie für zu viel Schatten. Gehen sie in die Breite, blockieren sie Gehwege oder reichen auf das Nachbargrundstück. Wie viel Abstand eine Hecke zur Grundstücksgrenze haben muss, ist von ihrer Höhe abhängig. Entsprechende Regelungen finden sich in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer. Allerdings sind auch dem Heckenschnitt gesetzliche Grenzen gesetzt. So verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September zurückzuschneiden. Der Fall: Ein Grundstückseigentümer hatte sich über die Hecke seines Nachbarn geärgert. Er war der Ansicht, dass diese sein Grundstück zu sehr verschattet. Dem Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg entnahm er, dass die Hecke höchstens 180 cm hoch sein durfte. Er forderte nun von seinem Nachbarn einen vorsorglichen Rückschnitt der Hecke im Herbst oder Winter, damit diese im Frühjahr und Sommer die vorgeschriebene Höhe nicht überschreite. Vor dem Amtsgericht bekam er in erster Instanz Recht. Der Heckeneigentümer legte jedoch Rechtsmittel ein. Das Urteil: Das Landgericht Freiburg wies die Klage nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice ab. Der Eigentümer der Hecke sei nicht verpflichtet, diese während der Herbst- und Wintermonate so weit zurückzuschneiden, dass sie ganzjährig niedriger als 180 cm sei. Eine solche Pflicht gehe aus dem Nachbarrechtsgesetz nicht hervor. Auch praktische Gründe stünden einem solchen Anspruch entgegen: Pflanzenwachstum sei nicht vorhersehbar. Niemand könne im Voraus wissen, wie stark eine Hecke das ganze Jahr über wachse und wie stark sie dementsprechend vorsorglich zurückzuschneiden sei. Ein solcher Anspruch sei deshalb auch gar nicht vollstreckbar.
Landgericht Freiburg, Urteil vom 7. Dezember 2017, Az. 3 S 171/16

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: