Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de

Steinschlag: Wie oft müssen Bund, Länder oder Gemeinden eine Straße kontrollieren?

Auf einer Staatsstraße in Bayern liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Freistaat Bayern. Selbst bei einer besonders steinschlaggefährdeten Straße sind drei Kontrollen pro Woche ausreichend. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Coburg und wies die Schadenersatzklage eines steinschlaggeschädigten Autofahrers ab.
LG Coburg, Az. 22 O 688/15

Hintergrundinformation:
Wer eine mögliche Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss dafür sorgen, dass andere dadurch keinen Schaden erleiden. Dies ist vereinfacht gesagt der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht. Sie gilt auch für öffentliche Straßen und Wege. Bei ihnen hat je nach Art der Straße entweder der Bund, das Land oder die jeweilige Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht inne. Verletzt sich jemand bei der Benutzung einer Straße oder erleidet einen anderen Schaden, weil sie nicht sicher genutzt werden kann, bestehen unter Umständen Ansprüche aus der sogenannten Amtshaftung. Allerdings können Straßenbenutzer nicht verlangen, dass die Verantwortlichen Vorsorge gegen jede denkbare Gefahrenquelle treffen. Der Fall: Die Ehefrau des Klägers war mit dessen Auto auf einer Staatsstraße durch die Fränkische Schweiz unterwegs, als vom Berghang herabrollende Steine das Auto trafen. Die Straße war mit dem Schild „Vorsicht Steinschlag“ ausgeschildert. Der PKW erlitt erhebliche Schäden, die Fahrerin blieb unverletzt. Der Fahrzeughalter machte Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern geltend. Er wies darauf hin, dass es erst zwei Tage vorher stark geregnet habe. Es hätte deshalb verstärkte Kontrollen der Straße geben müssen. Das Urteil: Das Landgericht Coburg wies nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Klage ab. Zwar liege die Verkehrssicherungspflicht hier tatsächlich beim Freistaat. Dessen Mitarbeiter übten sie als öffentliches Amt nach dem Straßen- und Wegegesetz aus. Es liege jedoch keine Verletzung dieser Pflicht vor. Denn der zuständige Straßenwärter habe diese Straße regelmäßig mindestens dreimal pro Woche kontrolliert, zuletzt einen Tag vor dem Unfall. Dabei habe er nichts Besonderes festgestellt. Diese Kontrolldichte sei ausreichend. Beweisbare Anhaltspunkte für eine besondere Gefahr an diesem Tag seien nicht ersichtlich. Gerade bei Straßen beinhalte die Verkehrssicherungspflicht keinen allumfassenden Schutz vor sämtlichen Naturgewalten. Vielmehr müsse man einen Ausgleich finden zwischen der Eigenverantwortung und dem allgemeinen Lebensrisiko der Straßennutzer und den Sicherungspflichten der Straßenveranwortlichen.
Landgericht Coburg, Urteil vom 10.6.2016, Aktenzeichen 22 O 688/15

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: