Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Zivilrecht

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Zu Unrecht erhaltenes Geld ist zurückzuzahlen

Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht
Landet Geld auf dem Konto, auf das man keinen Anspruch hat, muss es zurückgezahlt werden. (Bildquelle: ERGO Group)

Wer auf seinem Konto Geld vorfindet, auf das er keinen Anspruch hat, muss es zurückzahlen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht München entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Ein Anrufer hatte sich bei einem 77-jährigen Rentner als Mitarbeiter einer Servicefirma von Microsoft ausgegeben und ihm weisgemacht, dass sein Computer durch Trojaner infiziert sei, die sich per Fernzugriff beseitigen ließen. Nachdem dies angeblich geschehen war, hatte der Anrufer ihm auch einen Internetschutz mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Der Rentner entschied sich für das Angebot mit der kürzesten Laufzeit. Dafür musste er 25 Euro überweisen. Nach Anweisung des Anrufers führte er verschiedene Schritte auf seinem PC aus. Am Ende stellte er fest, dass von seinem Konto nicht 25, sondern 4.000 Euro verschwunden waren. Das Geld kam auf dem Konto eines 82-Jährigen an, der sich weigerte, es zurückzugeben. Seine Begründung: Er sei selbst mit den angeblichen Microsoft-Mitarbeitern in Kontakt gewesen, die ihm 359,90 Euro abgenommen hätten. Ihm sei auch ein erheblicher Schaden durch das Ausspähen seiner Daten entstanden. Bei einem erneuten Anruf der Betrüger habe er ihnen mit der Polizei gedroht, woraufhin ihm diese eine Entschädigung angeboten hätten – in Höhe von 4.000 Euro.

Das Urteil

Das Münchner Amtsgericht verurteilte den 82-Jährigen dazu, das Geld zurückzuzahlen: Der 77-Jährige habe nur 25 Euro als Kaufpreis für einen Internetschutz überweisen wollen. Der 82-Jährige habe ihm diesen aber nicht verkauft und er habe auch sonst keinen Anspruch auf die 4.000 Euro. Was der 82-Jährige mit Dritten besprochen habe, die ebenfalls keinen Anspruch auf diesen Betrag hätten, sei nicht von Belang. „Hier zählte für das Gericht nur die Beziehung zwischen dem Absender und dem Empfänger des Geldes“, erklärt Michaela Rassat. Und da der Empfänger gegenüber dem Absender keinen Anspruch auf die Zahlung hatte, musste er das Geld zurückgeben – und blieb auf dem eigenen Schaden sitzen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Derzeit ist ein deutlicher Anstieg von Betrugsdelikten gegen Rentner und auch allgemein von Internetbetrügereien zu beobachten. Die Firma Microsoft ruft niemanden zu Hause an, um dessen PC zu warten. Auch Aufforderungen beim Surfen im Internet, einen angeblichen Support von Microsoft anzurufen, sind gefälscht. „Wer Fremden anhand von deren Anweisungen einen Fernzugriff auf den eigenen PC einräumt, hilft sehr wahrscheinlich bei der Installation von Programmen, die Bank- oder Kreditkartendaten ausspähen. Oder die Täter installieren Programme, die den Computer sperren, um dann Geld für dessen Freigabe zu fordern. Internetnutzer sollten sich daher nicht auf dubiose Wartungsangebote einlassen – auch wenn sie überzeugend klingen“, warnt die ERGO Rechtsexpertin.
Amtsgericht München, Urteil vom 16. Januar 2019, Az. 122 C 19127/18

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